Grüne/Litschauer zu EuGH-Urteil: EURATOM-Vertrag schützt weiterhin gefährliche Atomenergie
Grüne/Litschauer zu EuGH-Urteil: EURATOM-Vertrag schützt weiterhin gefährliche Atomenergie
Modernisierung von EURATOM nach EuGH-Urteil zu Staatsförderungen Hinkley Point C dringend nötig
Wien (OTS) – „EURATOM ist ein völlig veralteter Vertrag aus dem Jahre 1957, der die Risiken von Atomenergie ignoriert. Ich plädiere für eine Modernisierung von EURATOM im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts. Atomenergie ist neben den billigen Erneuerbaren nicht mehr konkurrenzfähig und nur mehr durch milliardenschwere Staatsförderungen möglich.“ kommentiert Martin Litschauer, grüner Anti-Atom-Sprecher das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), in dem die Klage Österreichs gegen Staatsbeihilfen für das britische AKW Hinkley Point C abgewiesen wurde.
Das Urteil hatte sich schon in der Stellungnahme von Generalanwalt Hogan im Mai dieses Jahres abgezeichnet, die EURATOM als Lex specialis sieht und demnach nicht dem europäischen Beihilfen- und Wettbewerbsrecht unterliegt.
Litschauer weiter „So wird etwas möglich, das für keine andere etablierte Energieform Europas gilt: staatliche Beihilfen für eine unwirtschaftliche und gefährliche Energieform. Atomstrom ist bis zu fünf Mal so teuer wie Strom aus modernen Photovoltaik- oder Windanlagen, denn wir sprechen hier von Baukosten in Milliardenhöhe. Gleichzeitig schummeln sich Regierungen weiterhin um die wichtigste Frage: Wohin mit dem hochradioaktiven Atommüll für die nächsten Jahrtausende?“
Litschauer weiter: „Das Urteil ist vor allem ein fatales Signal für andere Mitgliedsstaaten, denn der EuGH hat heute die praktisch ungedeckelte Förderung von Atomenergie gesetzlich legitimiert. Die Betreiber des Uraltreaktors Mochovce atmen sicher auf, slowakische Steuergelder dürfen weiterhin uneingeschränkt in ihr Hochrisiko-Projekt fließen. Auch der Ausbau von Paks 2 wird jetzt wahrscheinlich wieder Fahrt aufnehmen und der Ausbau im tschechischen Dukovany vorangetrieben werden. Das Urteil hat somit eine gefährliche Signalwirkung und behindert einen europäischen Atomausstieg.“
Nach einer Klage Österreichs gegen staatliche Förderungen am ungarischen AKW Paks 2 wurde das Verfahren ruhend gelegt. Die rechtliche Lage hat sich mit dem aktuellen Urteil zugunsten des Ausbaus verändert. In der ersten Hälfte 2021 soll zudem ein dritter Reaktor im slowakischen AKW Mochovce, 100 km von der österreichischen Grenze entfernt, in Betrieb gehen. Die ursprünglich einkalkulierten Baukosten haben sich mittlerweile mit voraussichtlich 5,7 Milliarden Euro mehr als verdoppelt. Neben zahlreichen schweren Baumängeln und einem Feuer im Turbinenbereich, geriet das AKW zuletzt aufgrund eines Korruptionsskandals in die internationalen Medien.
Litschauer abschließend: „Über 100.000 Österreicher*innen haben das EURTAOM Volksbegehren im Juni unterschrieben. Damit bekam dieses Thema erfreulich viel Aufmerksamkeit. Persönlich werde ich mich gemeinsam mit der österreichischen Bundesregierung für eine Änderung von EURATOM stark machen. Der Brexit hilft, die nötige Mehrheit für eine Vertragsstaatenkonferenz aller EU-Mitgliedsstaaten zu erreichen, in der über Änderungen des Vertrages abgestimmt werden kann. Wenn wir es schaffen, das EURATOM Budget ausschließlich in eine sichere Lösung für den hochradioaktiven Atommüll zu investieren, haben alle gewonnen.“
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