Weidel: Bundesregierung begeht mit Anti-Hass-Gesetz erneut Verfassungsbruch
Weidel: Bundesregierung begeht mit Anti-Hass-Gesetz erneut Verfassungsbruch
Berlin (ots) – Das Anti-Hass-Gesetz der Bundesregierung soll verfassungswidrig sein – zu diesem Schluss kommt ein neues Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags. Das Lieblingsprojekt der Großen Koalition, das „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“, wurde im Juni gegen die Stimmen der AfD-Fraktion verabschiedet. Zukünftig sollen die Anbieter sozialer Netzwerke verpflichtet werden, Bestandsdaten von Nutzern, die fragwürdige Inhalte veröffentlichen, direkt an das BKA melden, wo umgehend ein Verfahren eröffnet wird. Ebendiese Weiterleitung von Nutzerdaten verstößt jedoch gegen das Grundgesetz. Dazu erklärt die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Alice Weidel:
„Für die Bundesregierung ist das eine weitere Blamage. Erst im Mai wurden Anleihekäufe der EZB seitens des Bundesverfassungsgerichts als nicht konform mit unserem Grundgesetz dargelegt, dann zeigte sich auch noch Verkehrsminister Scheuers StVO-Novelle als verfassungswidrig.
Die Bundesregierung muss die Verengung im Titel auf rechten Extremismus überdenken und hat die Ambitionen zu zügeln, das Netz besenrein kehren zu wollen. Hass kennt keine Himmelsrichtung, und nicht jeder Hass ist kriminell – die Demokratie muss auch Meinungen abseits des Mainstreams aushalten können. Die AfD ist die einzige ehrliche Rechtsstaatspartei, die sich gegen Verfassungsbrüche jeder Art wendet. Wir stehen zu 100 Prozent hinter dem Grundgesetz. Dieses gilt es gegen alle ideologischen Winkeladvokaten-Züge zu schützen.“
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