Krankenhausversorgung: Marburger Bund für aktive Planung, mehr Kooperation und Reform der Finanzierung

Krankenhausversorgung: Marburger Bund für aktive Planung, mehr Kooperation und Reform der Finanzierung

Berlin (ots) – Die Strukturen der Krankenhausversorgung müssen stärker auf Kooperation, Vernetzung und Bedarfsgerechtigkeit ausgerichtet werden, fordert der Marburger Bund in einem Positionspapier zur Zukunft der Krankenhausversorgung aus ärztlicher Sicht. Es fehle eine tragfähige Balance zwischen flächendeckender Grundversorgung und Spezialisierung. Stattdessen gebe es einen ruinösen Verdrängungswettbewerb. Der größte deutsche Ärzteverband unterbreitet Vorschläge für einen Umbau des Vergütungssystems und plädiert dabei für die Bündelung medizinischer Kompetenzen und ein funktional abgestuftes, strukturiertes Netz einander ergänzender Krankenhäuser.

“Gesundheit ist kein marktwirtschaftliches Gut, sondern öffentlicher Auftrag im Rahmen der Daseinsvorsorge. Ökonomische Rahmenbedingungen können nicht ausgeblendet werden – sie dürfen die Versorgung aber nicht dominieren, wie das derzeit immer mehr der Fall ist. Wir brauchen eine werteorientierte Medizin in den Krankenhäusern, mit ausreichend Zeit für die individuelle Behandlung und Betreuung der Patienten. Deshalb machen wir uns für eine grundlegende Neujustierung stark”, sagte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, bei der Vorstellung des Reformkonzepts.

Die Krankenhausplanung der Länder müsse endlich wieder auf ihr originäres Ziel einer bedarfsgerechten Sicherstellung der Versorgung ausgerichtet werden. So sollten kleinere Häuser im ländlichen Raum durch Facharztkompetenz auch aus dem ambulanten Bereich unterstützt werden, u.a. durch Kooperationsverträge zwischen Krankenhausträger, Krankenhausärzten und Vertragsärzten. Wo eine solche Kooperation auf regionaler Ebene nicht möglich sei, müsse das Krankenhaus einen ambulanten fachärztlichen Versorgungsauftrag bekommen. Beispielhaft für eine örtliche Bündelung der medizinischen Versorgungsangebote seien Campuskonzepte.

“Die Festlegung von Versorgungsstufen im Krankenhausplan sollte verpflichtend sein und nach bundesweit einheitlichen Kriterien erfolgen. Die Patienten müssen entsprechend ihrem Versorgungsbedarf behandelt und in die jeweils medizinisch notwendige Versorgungsstufe – Grundversorgung, Schwerpunktversorgung und Maximalversorgung bzw. Universitätsmedizin – zugewiesen werden. Ein solches Vorgehen setzt eine aktive und stringente Krankenhausplanung voraus. Davor dürfen sich die Länder nicht länger drücken”, betonte Johna.

In seinem Positionspapier kritisiert der Marburger Bund auch den weitgehenden Rückzug der Länder aus der Investitionskostenfinanzierung. Gerade einmal die Hälfte des Investitionsbedarfs in Höhe von jährlich mindestens sechs Milliarden Euro werde derzeit von den Bundesländern gedeckt. “Die Investitionslücke hat massive Konsequenzen für die Patientenversorgung”, erläuterte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes. “Die Krankenhäuser finanzieren notwendige Investitionen aus Betriebsmitteln, die dann an anderer Stelle schmerzhaft fehlen, beispielsweise bei der Bereitstellung des Personals. Der Mangel an Pflegefachkräften, aber auch an Ärztinnen und Ärzten ist ein Dauerproblem, das sich durch die unzureichende Anzahl an Medizinstudienplätzen und die absehbare Ruhestandswelle der Babyboomer weiter zu verschärfen droht.”

Nach dem Konzept des Marburger Bundes tragen Bund und Länder zukünftig gemeinsam Verantwortung für eine ausreichende Finanzierung der Investitionskosten. So sollten vom Bund finanzierte Sonderförderprogramme – wie im Krankenhauszukunftsgesetz – verstetigt werden. Ebenso klar gefordert sei der Bund bei der Reform der Vergütung. Das bisherige pauschalierte Abrechnungssystem produziere zu viele Verwerfungen und müsse durch ein neues System ersetzt werden.

Der Marburger Bund fordert ein kombiniertes Vergütungssystem aus Deckung krankenhausindividueller Personalausgaben und Vorhaltekosten sowie Abrechnung landeseinheitlicher pauschalierter Sach- und Betriebskosten. Die Vorhaltekosten sollen entsprechend der Versorgungsstufe eines Krankenhauses als leistungsunabhängige Pauschale von den Krankenkassen finanziert werden. “Dadurch erhalten Krankenhäuser nicht nur Planungssicherheit, sondern auch Anreize, damit nicht alle Krankenhäuser das tun, was manche besser können”, heißt es in dem Positionspapier des MB.

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