Welttag der Patientensicherheit 2020: VOD fordert Berufsgesetz für Osteopathen zum Schutz der Patienten

Welttag der Patientensicherheit 2020: VOD fordert Berufsgesetz für Osteopathen zum Schutz der Patienten

Wiesbaden (ots) – Eine berufsgesetzliche Regelung der Ausbildung und Ausübung fordert der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. anlässlich des Welttages der Patientensicherheit am 17. September 2020.

Laut einer Forsa-Umfrage waren bereits rund 12 Millionen Bundesbürger in osteopathischer Behandlung. Mehr als 7 Millionen Behandlungen werden jedes Jahr durchgeführt, fast 100 gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Osteopathie. Die Nachfrage steigt weiter und Osteopathie hat sich längst als fester Bestandteil in der Patientenversorgung im deutschen Gesundheitswesen etabliert.

„Angesichts dieser Zahlen ist niemandem zu erklären, dass Ausbildung und Ausübung der Osteopathie in Deutschland bis heute gesetzlich nicht geregelt sind. Patienten und Krankenkassen müssen sich auf freiwillige Verbandsmitgliedschaften und Therapeutenlisten verlassen, teils mit erheblichen Qualitätsunterschieden und faktisch nicht kontrollierbar. Das birgt enorme Risiken beim Patienten- und Verbraucherschutz. Es ist an der Zeit, dass gut ausgebildete Osteopathen transparent als solche erkennbar sind“, verdeutlicht Prof. Marina Fuhrmann, Vorsitzende des größten deutschen osteopathischen Berufsverbandes VOD e.V..

Die Osteopathie ist eine eigenständige Medizinform, gilt jedoch in Deutschland nach wie vor als Heilkunde und darf laut Heilpraktikergesetz nur von Ärzten und Heilpraktikern uneingeschränkt ausgeübt werden. „Vor dem Hintergrund, dass ein gut ausgebildeter Osteopath eine mindestens vier- bis fünfjährige Ausbildung absolviert hat, ist nicht nachvollziehbar, wie das Heilpraktikergesetz dieses Problem einer Qualitätssicherung für den Patienten lösen soll. Die staatliche Überprüfung zum Heilpraktiker setzt nämlich keine osteopathische Ausbildung voraus“, ergänzt VOD-Patientenbeauftragte Marianne Salentin-Träger.

Aus Sicht von Patienten kann ausschließlich ein Berufsgesetz Abhilfe schaffen, das sowohl Ausbildung als auch Tätigkeit des Osteopathen im Sinne der Patientensicherheit bundesweit einheitlich regelt und die Berufsbezeichnung Osteopath/Osteopathin legalisiert. Das würde es Patientinnen und Patienten auf den ersten Blick ermöglichen, die hohe Qualifikation eines Osteopathen zu erkennen.

2019 hatte die Gesundheitsministerkonferenz der Bundesländer Defizite bei der Patientensicherheit in der Osteopathie diskutiert und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einstimmig aufgefordert, ein Berufsgesetz zu prüfen.

„Wir hoffen sehr, dass das Bundesgesundheitsministerium sich dem Votum der Bundesländer anschließt und eine berufsgesetzliche Regelung und damit ein Mehr an Patientensicherheit und Verbraucherschutz auf den Weg bringt. Unsere konstruktiven Gespräche mit dem BMG lassen darauf hoffen. Der VOD möchte sich mit diesem Anliegen am Tag der Patientensicherheit in Erinnerung rufen“, so der Appell von Prof. Marina Fuhrmann.

Hintergrund: Laut einer Forsa-Studie von 2018 waren schon rund 12 Millionen Bundesbürger in osteopathischer Behandlung. Bei einer Umfrage der Stiftung Warentest im Jahr 2013 zum Thema Osteopathie zeigten sich fast 90 Prozent der Befragten zufrieden mit der Behandlung. Fast 100 gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Osteopathie. Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. wurde als erster Fachverband für Osteopathie 1994 in Wiesbaden gegründet. Mit mehr als 5000 Mitgliedern ist der VOD der größte Berufsverband Deutschlands und verfolgt im Wesentlichen diese Ziele: Information und Aufklärung rund um die Osteopathie, Einsatz für eine berufsgesetzliche Regelung der Ausbildung und Ausübung, sowie Unterstützung von osteopathischer Forschung und Wissenschaft. Darüber hinaus vermittelt der VOD hoch qualifizierte Osteopathen. Über 2 Millionen Besucher informieren sich jedes Jahr auf der offiziellen Verbandswebseite osteopathie.de (http://osteopathie.de).

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