POL-KA: (KA) Karlsruhe – Gemeinsame Pressemitteilung der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH und des Polizeipräsidiums Karlsruhe: Schwerpunktkontrolle zur Maskenpflicht im ÖPNV
POL-KA: (KA) Karlsruhe – Gemeinsame Pressemitteilung der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH und des Polizeipräsidiums Karlsruhe: Schwerpunktkontrolle zur Maskenpflicht im ÖPNV
Karlsruhe (ots) – Einsatz gegen „Maskenmuffel“: Die Polizei Karlsruhe, das städtische Ordnungsamt und der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) haben heute Vormittag in der Fächerstadt eine gemeinsame Schwerpunktkontrolle zur Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr durchgeführt. Bei der Aktion waren 65 uniformierte Polizeibeamte sowie drei Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes und 49 Fahrausweisprüfer des KVV im Einsatz. Insgesamt wurden während der sechsstündigen Kontrollmaßnahme, die sich vor allem auf den Tram- und Stadtbahnverkehr im Stadtgebiet konzentrierte, mehr als 4.800 Fahrgäste kontrolliert. Dabei stellten Polizei und Ordnungsamt 694 Verstöße gegen die Maskenpflicht fest – davon 218 im Fahrgastraum in der Bahn und 476 an den Haltestellen. Gebührenpflichtig verwarnt wurden 23 Fahrgäste. Zudem erteilte die Polizei drei Platzverweise und stellte 21 sonstige Straftaten fest.
„Ziel der Schwerpunktkontrolle war, die Fahrgäste für das Thema Maskenpflicht zu sensibilisieren, aber auch Verstöße konsequent zu ahnden. Die Kontrollen sollen dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger die Corona-Verordnung weiter ernst nehmen und so mithelfen, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. So werden letztlich Menschenleben gerettet“, erklärt Polizeipräsidentin Caren Denner. Sie zieht eine positive Bilanz der Kontrollaktion, die zwischen 7 und 13 Uhr stattfand:“Die Kontrolle hat gezeigt, dass sich der Großteil der Fahrgäste diszipliniert an die Maskenpflicht hält. Die meisten Menschen, die aufgrund nicht oder falsch getragener Masken von unseren Einsatzkräften angesprochen wurden, zeigten sich einsichtig und korrigierten ihr Fehlverhalten.
„Damit Passagiere ohne Maske nach ihrer Verwarnung dennoch die Fahrt fortsetzten konnten, hatten die Ordnungsbehörden und die KVV-Fahrausweisprüfer auch Einwegmasken zur Hand, die sie an die Fahrgäste aushändigten.
Auch bei der Stadt Karlsruhe zeigt man sich zufrieden mit dem Verlauf und Ergebnis der Kontrolle und lobt das gute Zusammenspiel zwischen den Polizei, KVV und Ordnungsamt. Zugleich mahnt Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup: „Das Virus ist immer noch da. Auch bei uns in der Region steigen die Infektionszahlen wieder an. Deshalb müssen wir in den kommenden Wochen und Monaten weiter wachsam sein und alle diszipliniert die Hygiene- und Infektionsschutzregeln einhalten, um eine zweite Welle im Herbst und Winter zu vermeiden. Das Tragen einer Maske leistet hier einen wichtigen Beitrag – gerade in Bussen und Bahnen, wo der Mindestabstand nicht immer eingehalten werden kann“, so Mentrup.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an Bahnsteigen und Haltestellen gilt landesweit seit dem 27. April. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht kann seit dem 1. Juli mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen mit gesundheitlichen Problemen – diese Fahrgäste müssen als Nachweis ein entsprechendes ärztliches Attest mit sich führen.
Das Innenministerium Baden-Württemberg hat die Polizeipräsidien im Land beauftragt, mit Kontrollaktionen die Einhaltung der Maskentragepflicht im ÖPNV gezielt zu überwachen. „Das Tragen eines Mund-und Nasenschutzes hat vor allem etwas mit Verantwortung, Respekt und Rücksicht gegenüber unseren Mitmenschen zu tun. Vor allem in Bussen und Bahnen, wo oft der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist es ein einfaches und sinnvolles Mittel die Infektionsgefahr zu verringern“, sagt Innenminister Thomas Strobl. „Klar ist: Wir wollen Menschenleben schützen und wer den Infektionsschutz missachtet, handelt letztlich unverantwortlich und gefährdet sich und andere. Deswegen trägt die Mehrheit der Fahrgäste Maske und zeigt so Verantwortungsbewusstsein für sich und Solidarität gegenüber anderen. Denjenigen die sich jedoch weigern oder sorglos damit umgehen, sagen wir in aller Deutlichkeit: Das akzeptieren wir nicht“, so Strobl weiter.
Die Ortspolizeibehörden der jeweiligen Kommunen sind für die Einhaltung der Vorschriften zuständig. Die Polizei unterstützt hierbei lediglich. Der KVV selbst ist rechtlich nicht befugt, Verstöße gegen die Corona-Landesverordnung zu sanktionieren und ist deshalb hierbei ebenfalls auf die Unterstützung von Polizei und Ordnungsbehörden angewiesen. Der KVV hat zusammen mit den kommunalen Ordnungsbehörden in Karlsruhe, Ettlingen und Rastatt in den vergangenen Wochen ebenfalls bereits mehrere Kontrollaktionen durchgeführt.
„Das Tragen einer Maske in Bus und Bahn ist ein Akt der Solidarität mit den Schwächsten in unserer Gesellschaft und ein wichtiger Baustein beim Infektionsschutz. Wir wollen mit diesen Kontrollen die Maskenpflicht wieder stärker ins Bewusstsein unserer Fahrgäste rücken und so auch Vertrauen zurückzugewinnen. Der öffentliche Nahverkehr ist auch während der Corona-Pandemie ein sicheres Verkehrsmittel, wenn sich alle an die Regeln halten „, macht KVV-Geschäftsführer Dr. Alexander Pischon deutlich.
In den kommenden Tagen werden Polizei, Ordnungsamt und der KVV weitere Kontrollen in der Stadt und im Landkreis Karlsruhe durchführen.
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