Entwurf der EEG-Novelle: Kein ausreichender Beitrag zum Erreichen der Klimaziele

Entwurf der EEG-Novelle: Kein ausreichender Beitrag zum Erreichen der Klimaziele

Berlin (ots) – Den bekannt gewordenen Referentenentwurf des „Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 25. August 2020“ kommentiert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:

„Peter Altmaier legt einen enttäuschenden Entwurf für das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz vor. Die im Entwurf erst 2050 angestrebte Treibhausgasneutralität des Stromsektors reicht bei weitem nicht aus, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Strom aus erneuerbaren Quellen muss als Energiequelle andere fossile Energieträger in den Bereichen Verkehr, Wärme und Industrie ersetzen. Deshalb brauchen wir bis 2030 einen Anteil von 75 Prozent Erneuerbare Energien, nicht 65 Prozent wie vom Wirtschaftsministerium im Entwurf vorgeschlagen. Dafür müssen die jährlichen Ausbauziele vom Wirtschaftsministerium erhöht werden – für Photovoltaik auf brutto 10 GW und für Windenergie auf 6 GW bis 2030. Völlig absurd ist die Überprüfung der Ausbauziele bis 2023, da die Prüfergebnisse längst vorliegen und bekannt sind. Hier werden wertvolle Jahre verschenkt.

Zwar enthält der Entwurf des EEG auch lobenswerte Ansätze wie die Vorschläge zur finanziellen Beteiligung von Standortkommunen, aber die Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgern an Projekten der Energiewende werden leider auch mit diesem Gesetzentwurf nicht gestärkt. Sowohl eine stärkere Unterstützung für Bürgerenergiegesellschaften, als auch die Ermöglichung von ökonomischer Teilhabe durch die Bürger als Erzeuger- und Verbrauchsgemeinschaften fehlen völlig im Entwurf des Wirtschaftsministeriums.“

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 903 54 509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

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