Abgasmanipulation auch bei Audi-Benzinern!
Abgasmanipulation auch bei Audi-Benzinern!
Berlin (ots) – Sind neben den Dieselfahrzeugen auch Benziner vom Abgasskandal betroffen (https://www.rueden.de/abgasskandal/audi/benzin-skandal/)? Recherchen des SWR deuten darauf hin, dass auch in Benzinmotoren Abschalteinrichtungen eingesetzt werden. Ein aktuelles Gerichtsgutachten legt nahe, dass sich im Benzin-Motor eines Audi-Modells eine Lenkwinkelerkennung (https://www.rueden.de/abgasskandal/lenkwinkelerkennung/) befindet. Interne VW-Unterlagen erhärten diesen Verdacht zusätzlich.
Dem SWR liegt ein brisantes Gerichtsgutachten vor, das im Rahmen einer Klage gegen Audi vor dem Landgericht Offenburg erstellt wurde. Es geht um einen Audi Q5 TFSI 2.0 (Euro 6) aus dem Baujahr 2015.
Gutachten: Audi Q5 hält die Stickoxid-Grenzwerte nicht ein
Tests des Gutachters ergaben, dass sich die Abgaswerte des Audi Q5 deutlich veränderten, wenn das Lenkrad vor dem Test eingeschlagen wurde. Diese sogenannte Lenkwinkelerkennung ist eine Version der Zykluserkennung – eine Abschalteinrichtung, die in verschiedenen Dieselmotoren zum Einsatz kommt, auch in VW- und Audi-Modellen (https://www.rueden.de/abgasskandal/audi/).
Dem Gutachten zufolge stiegen der Ausstoß an Stickoxiden und der Anteil an Kohlenmonoxid um 24 Prozent beziehungsweise 60 Prozent an, wenn das Lenkrad eingeschlagen wurde. Die Emission von Stickoxiden lag dann bei 80 mg/km – und damit deutlich über dem zulässigen Grenzwert für Euro-6-Benziner, der bei 60 mg/km liegt. Insgesamt lag der Schadstoffausstoß sogar 300 Prozent über den Herstellerangaben von Audi.
Brisante interne Dokumente belegen Zykluserkennung
Die Ergebnisse des Gerichtsgutachtens werden durch interne Dokumente von VW-Juristen untermauert. Darin heißt es, dass sich die Schaltung des Automatikgetriebes AL 551 im Audi Q5 verändert, wenn das Lenkrad nicht eingeschlagen wird. Dadurch sinke der Schadstoffausstoß während des Abgastests. Auch eine „zyklusnahe Bedatung“ wird im Dokument erwähnt, womit die Zykluserkennung gemeint ist. Das Warmlaufprogramm für die Abgasreinigung werde im Prüfzyklus mit einem Lenkwinkeleinschlag von unter 15 Grad aktiviert, im Straßenbetrieb jedoch „so gut wie nie“.
Weiter heißt es in dem Papier, die „konkrete Lenkwinkelerkennung“ sei den „Behörden nicht bekannt“. Das Bundesverkehrsministerium bestätige dem SWR, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bisher keine unzulässigen Abschalteinrichtungen in Benzinfahrzeugen gefunden habe.
Welche Audi-Modelle sind betroffen?
Das Gutachten bezieht sich auf den Euro-6-Motor TFSI 2.0 mit dem Motorcode CNCD, der als EA 888 bezeichnet wird. Er befindet sich in den Modellen:
– Audi Q3
– Audi Q5
– Audi Q7
– Audi A4
– Audi A5
– Audi A6
– Audi A7
– Audi A8
Abschalteinrichtung auch in Benzin-Motoren illegal
Laut aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (https://www.rueden.de/blog/abgasskandal/hoechstrichterliche-entscheidung-bgh-verurteilt-vw-im-abgasskandal-zu-schadensersatz/) ist eine Prüfstanderkennung illegal, wenn durch sie die Abgaswerte verändert werden – wie es offenbar beim Audi-Motor EA 888 der Fall ist. Damit wären auch Fahrzeuge mit Benzinmotor vom Abgasskandal betroffen. Für betroffene Audi-Kunden bedeutet das einen hohen Wertverlust – und entsprechend hohe Schadensersatzsummen bei einer Einzelklage.
Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN setzt sich bundesweit für die Rechte von Autofahrern im Abgasskandal ein. Die Kanzlei vertritt über 12.000 Mandanten gegen die deutschen Autobauer. In einer kostenlosen Erstberatung (https://www.rueden.de/abgasskandal/audi/benzin-skandal/audi-onlinecheck/) können Verbraucher sich informieren, ob sich eine Klage in ihrem Fall lohnt und wie die nächsten Schritte bei einer Einzelklage aussehen.
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