Blümel: Jetzt zweite Tranche des Fixkostenzuschusses beantragen
Blümel: Jetzt zweite Tranche des Fixkostenzuschusses beantragen
Bei Vorliegen qualifizierter Daten bereits gesamter Fixkostenzuschuss beantragbar; Kosten für Steuerberater anrechenbar.
Wien (OTS) – Der Fixkostenzuschuss wurde für all jene Betriebe und Branchen entwickelt, die von den Auswirkungen des Corona-Virus besonders hart betroffen sind, gleichzeitig aber mit fortlaufenden Fixkosten konfrontiert sind. Damit diese Unternehmen nicht in unüberwindbare Liquiditätsschwierigkeiten kommen, können sie seit 20. Mai die staatliche Übernahme von Fixkosten über FinanzOnline beantragen. „Uns war wichtig, die betroffenen Betriebe rasch mit Geld zu versorgen, um ihr Überleben zu sichern. Die Beantragung eines Vorschusses zum Fixkostenzuschuss wurde daher rasch ermöglicht“, so Finanzminister Gernot Blümel.
Mit 19. August kann die zweite Tranche beantragt werden, sprich weitere 25 Prozent des Zuschusses. Wenn zu diesem Zeitpunkt bereits die qualifizierten Daten aus dem Rechnungswesen vorliegen, haben Unternehmen die Möglichkeit, auch schon den gesamten Fixkostenzuschuss Phase I geltend zu machen und müssen damit nicht auf die dritte Tranche warten.
Ab heute können außerdem verderbliche Waren berücksichtigt und bei finaler Beantragung der Betrachtungszeitraum nachträglich geändert werden, sollte sich herausstellen, dass eine andere Variante für den Antragssteller günstiger wäre. Die Höhe der Umsatzausfälle und Fixkosten ist ab Tranche 2 in jedem Fall durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen, auch wenn der beantragte Gesamtzuschuss 12.000 Euro nicht übersteigt. Die Kosten für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter werden bis maximal 500 Euro als Fixkosten berücksichtigt.
„Unser Ziel ist, Unternehmen in dieser schwierigen Zeit die bestmögliche Unterstützung zu geben, um gemeinsam zu neuer Stärke zu gelangen. Wir haben daher den Fixkostenzuschuss auf Basis des regelmäßigen Monitorings und der Rückmeldungen aus der Praxis weiterentwickelt, um die Bedürfnisse zu erfüllen“, betont Gernot Blümel.
Ziel sei dem Finanzminister zufolge aber nicht nur, die drei Tranchen der ersten Phase so rasch wie möglich auszuzahlen, sondern den Fixkostenzuschuss laufend weiterzuentwickeln und an die Bedürfnisse der Unternehmen anzupassen. Im September startet daher der Fixkostenzuschuss Phase II, um besonders betroffenen Betrieben und Branchen durch die nächsten Monate zu helfen. Dabei werden sowohl die Voraussetzungen als auch die Höhe des Zuschusses adaptiert und die Dauer der Periode, für die der Zuschuss beantragt werden kann, verdoppelt. Besonders hart betroffene Unternehmen bekommen dann bis zu 100 Prozent ihrer Fixkosten erstattet.
„Auch wenn die Stimmung in der Wirtschaft langsam besser wird, wird es weiterhin Branchen geben, für die die Aussicht über den Herbst hinaus trüb bleibt. Die Übernahme der Fixkosten durch den Staat soll den betroffenen Unternehmen langfristig helfen“, betont Finanzminister Blümel abschließend.
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