Corona-Testzentren an deutschen Flughäfen bestehen erste Bewährungsprobe – Flughafenverband ADV zieht positive Bilanz
Corona-Testzentren an deutschen Flughäfen bestehen erste Bewährungsprobe – Flughafenverband ADV zieht positive Bilanz
Berlin (ots) – In immer mehr Bundesländern enden die Sommerferien. Die Rückreisewelle hat ihren Höhepunkt erreicht. Corona-Tests von Heimkehrern aus Risikogebieten sind mittlerweile verpflichtend. Die kurzfristig einzurichtenden Testzentren haben Gesundheitsbehörden und Flughäfen vor eine große Herausforderung gestellt. Nach den ersten Tagen zieht der Flughafenverband ADV eine positive Zwischenbilanz. Ankommenden Reisenden wurden die Tests schnell und unkompliziert ermöglicht. In der Regel kam es zu keinen langen Wartezeiten.
Mit der Einführung der Corona-Pflichttests für Rückkehrer aus Risikogebieten ab dem
08. August 2020 hatten die Flughäfen am vergangenen Wochenende gemeinsam mit den Gesundheitsbehörden eine große Bewährungsprobe zu bestehen. „Ich freue mich, dass es an allen Flughafenstandorten gelungen ist, den Reisenden lange Wartezeiten bei den Corona-Tests zu ersparen. Dieses positive Resümee können wir Dank der gut funktionierenden Zusammenarbeit von Flughäfen und den vor Ort verantwortlichen Gesundheitsbehörden ziehen. Alle Beteiligten haben an einem Strang gezogen und den kurzfristigen Kraftakt bewältigt“, freut sich Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV.
Für ein sicheres Reisen in Zeiten von Corona hat die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregelungen bei den Flughäfen höchste Priorität. Das gilt auch für die Corona-Testzentren. Dafür waren ausreichend räumliche Kapazitäten bereitzustellen. Gedränge galt es in jedem Fall zu vermeiden. Deshalb wurden die meisten Testzentren entweder außerhalb der Terminals (aber in deren unmittelbarer Nähe) oder in derzeit nicht ausgelasteten Bereichen der Terminals oder auf dem Vorfeld eingerichtet. Derzeit sind an 20 Flughafenstandorten Testzentren in Betrieb.
Die ankommenden Flugreisenden (Umsteiger ausgenommen) aus Risikogebieten haben die Möglichkeit, den verpflichtenden Corona-Test nach ihrer Ankunft kostenfrei durchführen zu lassen. Bis das Test-Ergebnis vorliegt, ist – wie vom Bundesgesundheitsministerium angeordnet – die häusliche Quarantäne einzuhalten. Der Pflichttest muss nicht zwangsläufig direkt am Flughafen absolviert werden. In den Städten und Regionen Deutschlands gibt es zahlreiche Stellen, wo diese Tests ebenfalls durchgeführt werden können. Eine Ausnahme bilden die bayerischen Flughäfen München, Nürnberg und Memmingen. Hier sind eintreffende Reisende verpflichtet, den Test bei Ankunft am Flughafen vorzunehmen.
Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Durchführung der Corona-Tests liegt bei den jeweiligen Gesundheitsämtern der Bundesländer. Auskünfte zu verfügbaren Testzentren und zu den länderspezifischen Regelungen sind ebenfalls über diese Behörden zu erhalten.
Kritik kommt vom Flughafenverband ADV an der höchst unterschiedlichen Ausweisung von Risikogebieten in Europa. Hier nimmt jedes EU-Mitgliedsland eigene Einstufungen vor. Wünschenswert wäre eine einheitliche Beurteilung durch die EU-Kommission. Ein solches Vorgehen nach einheitlichen Kriterien würde das Vertrauen der Reisenden stärken. Aus Sicht des Flughafenverbandes ADV sollte die Bundesregierung die aktuelle EU-Ratspräsidentschaft nutzen und für eine harmonisierte Vorgehensweise werben.
„Die Flughäfen werden auch in Zukunft eng mit den Gesundheitsbehörden kooperieren und eine reibungslose Umsetzung der erforderlichen Regelungen und Maßnahmen unterstützen. Denn die Menschen sollen mit einem guten Gefühl nicht nur in den Urlaub starten, sondern auch wieder heimkehren“, merkt Beisel abschließend an.
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