Zollbehörde leitete Wirecard-Meldungen nicht weiter

Zollbehörde leitete Wirecard-Meldungen nicht weiter

Hamburg (ots) – Die Anti-Geldwäsche-Einheit des Zolls, die Financial Intelligence Unit (FIU), hat Dutzende Hinweise auf möglicherweise strafbare Handlungen von Mitarbeitenden der Wirecard-Bank nicht an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergegeben. Nach Auskunft der FIU erhielt die Behörde seit 2017 insgesamt 97 Verdachtsmeldungen, „die in möglichem Zusammenhang mit den derzeit erhobenen Vorwürfen [gegen Wirecard-Mitarbeiter] stehen könnten“. Davon leitete sie allerdings zeitnah nur einen Bruchteil an das Bayerische Landeskriminalamt und an die Staatsanwaltschaft München weiter. Ein Sprecher der FIU bestätigte NDR und SZ, dass die Behörde inzwischen zwar 50 Meldungen zu verdächtigen Handlungen bei der FIU an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergereicht habe – den Großteil davon allerdings erst nach Bekanntwerden des Wirecard-Skandals. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München 1 sagte NDR und SZ, es seien vor dem Juni 2020 lediglich „zwei Anzeigen der FIU eingegangen“. Beide hätten Ermittlungen ausgelöst.

Der Linken-Politiker im Bundestag Fabio De Masi sagte NDR und SZ, der Vorgang zeige einmal mehr, dass die FIU „eine sicherheitspolitische Zeitbombe“ sei. „Es muss dringend aufgeklärt werden, ob die FIU Informationen zurückgehalten hat, die es den Strafermittlern in Bayern erlaubt hätten, den Skandal früher zu erkennen.“ Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter Sebastian Fiedler bezeichnete den Vorgang als Ausweis einer „sicherheitspolitischen Katastrophe“. Es könne als gesichert gelten, dass „zahllose weitere Skandale im Datentopf der FIU stecken.“ Fiedler forderte Bundesfinanzminister Olaf Scholz auf, „die Reißleine“ zu ziehen und die Vorgänge um die FIU unabhängig aufarbeiten zu lassen.

Die Financial Intelligence Unit rückt damit weiter ins Zentrum des Wirecard-Skandals. Die Behörde ist eine Art Spezialeinheit zur Geldwäschebekämpfung. Sie nimmt Geldwäschemeldungen von Banken, Finanzdienstleistern und Güterhändlern entgegen, prüft diese und reicht sie gegebenenfalls an Strafverfolgungsbehörden weiter. Sie war 2017 von der Zuständigkeit des beim Innenministerium angesiedelten Bundeskriminalamtes in die Zuständigkeit des Zolls gewechselt, d.h. zum Bundesfinanzministerium. Seither sieht sich die Behörde immer wieder harscher Kritik ausgesetzt. Insbesondere Geldwäscheermittler der Polizei werfen der FIU vor, Geldwäschemeldungen überhaupt nicht oder verspätet weiterzuleiten. Zudem wird immer wieder die Qualität der FIU-Analyseberichte bemängelt.

Um die Vielzahl an Verdachtsmeldungen abarbeiten zu können, nutzt die FIU seit Beginn des Jahres einen sogenannten „risikobasierten Ansatz“. Dieser sieht vor, eingehende Verdachtsmeldungen nach verschiedenen Kriterien zu prüfen und dann priorisiert nach dem für die einzelne Meldung vermuteten Risiko weiterzuleiten. Dies hat offenbar dazu geführt, dass die Landeskriminalämter immer weniger Verdachtsmeldungen von der FIU erhalten, wie der NDR berichtet hatte. Insgesamt vier Landesjustizministerien haben sich mittlerweile schriftlich beim Bundesjustizministerium beschwert. In den Schreiben nennen die Ministerien mehrere Fälle, in der die FIU Straftaten nicht entdeckte bzw. Meldungen erst verspätet weiterleitete. In diesem Zusammenhang beschwerte sich insbesondere das Landesjustizministerium in Bayern darüber, dass Meldungen zu Betrugsverdachtsfällen im Bereich der Corona-Soforthilfen teilweise erheblich verspätet weitergeleitet wurden.

Im Juli ließ die Staatsanwaltschaft Osnabrück in einem konkreten Fall die FIU wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt durchsuchen. Auch in diesem Fall ging es um nicht oder nicht rechtzeitig weitergeleitete Geldwäschemeldungen.

Auf Nachfrage erklärte ein Sprecher der FIU, die Vorwürfe gegen die Wirecard AG stünden nicht im Zusammenhang mit dem Kernauftrag der FIU, der darin bestehe, Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entgegenzunehmen und zu analysieren. Ähnlich äußerte sich eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums. Tatsächlich heißt es im einschlägigen Geldwäschegesetz aber auch, dass die FIU ebenso alle anderen Straftaten „unverzüglich an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden“ weiterleiten muss, von denen sie in ihrer Analyse Kenntnis erhält. Mehrere Oppositionspolitiker kündigten bereits an, den Fall in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses des Bundestags intensiv besprechen zu wollen.

Die FIU hat nach eigenen Angaben insgesamt rund 1000 Meldungen im Zusammenhang mit der Wirecard-Bank erhalten. Seit Ende Juni prüft sie diese erneut und fokussiert nun insbesondere auf Verdachtsmerkmale zu Straftaten wie Bilanzfälschung, Betrug, Untreue, Marktmanipulation sowie Insiderhandel. Hierbei wurden die 97 Meldungen identifiziert, die möglicherweise im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal stehen.

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