Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischwirtschaft: „Der Gesetzentwurf ist unverhältnismäßig, mit heißer Nadel gestrickt – und gefährdet Arbeitsplätze!“
Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischwirtschaft: „Der Gesetzentwurf ist unverhältnismäßig, mit heißer Nadel gestrickt – und gefährdet Arbeitsplätze!“
Berlin (ots) – Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zum Verbot von Werkverträgen, Arbeitnehmerüberlassung und Unternehmenskooperation in der Fleischwirtschaft äußert sich Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG):
„Wir sind erschüttert, mit welcher wirtschaftsfeindlichen Ideologie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit seinem Entwurf eines Arbeitsschutzkontrollgesetzes die in unserem Rechtsstaat geltenden ökonomischen und juristischen Grundlagen komplett über Bord geworfen hat. Das über die Werkverträge hinaus gehende Verbot der Arbeitnehmerüberlassung und der Unternehmenskooperation ist unverhältnismäßig, mit heißer Nadel gestrickt – und gefährdet Arbeitsplätze! Die Bundesregierung nimmt in nie dagewesener Art und Weise einer einzelnen Branche rechtsstaatlich zugesicherte, marktwirtschaftliche Grundprinzipien weg.
Klar ist, unsere Branche wird zukünftig auf Werkverträge – unabhängig eines gesetzlichen Verbotes – verzichten. Und wir haben der Politik und den Gewerkschaften ein sogar noch weitreichenderes Angebot gemacht: ein verbindlicher Flächentarifvertrag! Zwingend ist aber das Instrument der Arbeitnehmerüberlassung, damit unsere Betriebe flexibel auf saisonale Spitzen reagieren können. Einem Missbrauch könnte mit einer verbindlichen Quote vorgebeugt werden. Darüber hinaus hebelt das Verbot von Unternehmenskooperation unter anderem zwingend notwendige und etablierte lebensmittelhygienerechtliche Fakten aus. Minister Heil ignoriert all das wissentlich und nimmt sehenden Auges in Kauf, dass ein ganzer Wirtschaftszweig mit tausenden Arbeitsplätzen in Deutschland existenzgefährdet und dem Import ausländischer Fleischerzeugnisse Tür und Tor geöffnet wird. Aus Sicht der deutschen Geflügelwirtschaft ist klar: Neben der Verletzung marktwirtschaftlicher Prinzipien im Gesetzentwurf wurde hier auch die notwendige Sorgfaltspflicht, die einem jedem deutschen Gesetz zugrunde liegen muss, auf das Gröbste verletzt. Wir appellieren an die Vernunft und Sachlichkeit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, im weiteren Gesetzgebungsverfahren diese Fehler zu korrigieren!“
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Florian Anthes
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