Hürden bei Homeoffice endlich beseitigen

Hürden bei Homeoffice endlich beseitigen

Wiens FCG-Vorsitzender Thomas Rasch kandidiert für den Gemeinderat: „Arbeitsrecht muss auch in Krisenzeiten gelten!“

Wien (OTS) – Das Corona-Virus hat einiges durcheinander gebracht. Auch die Arbeitswelt. Eine kürzlich veröffentlichte Studie von Deloitte mit den Unis in Wien und Graz zeigt etwa, dass künftig 82 Prozent der Unternehmen zunehmender von Homeoffice profitieren wollen. Und auch zwei Drittel der Arbeitnehmer könnten sich vorstellen, künftig in den eigenen vier Wänden zu arbeiten. „Man kann durchaus von einem Trend sprechen. Vor einem nicht ungefährlichen Trend allerdings“, wie der Wiener FCG-Vorsitzende Thomas Rasch warnend anmerkt. So wollen etwa Unternehmen wie Siemens künftig für 140.000 Mitarbeiter mit Homeoffice weltweit neue Standards setzen. Rasch: „Das Arbeitsrecht bleibt dabei vielfach auf der Strecke! Das hart erkämpfte Recht muss aber auch in Krisenzeiten gelten!“

Wer zahlt?

Thomas Rasch: „Es ist höchste Zeit, dass die neuen Arbeitsmodelle auch arbeits- und sozialrechtlich abgesichert werden. Dazu gehört die Frage, wer die Kosten für den neuen Arbeitsplatz übernimmt und wer etwa bei Unfällen mit Unterstützung einspringt.“ Problematisch könne auch das Arbeiten von zu Hause sein, wenn im Mietvertrag nur „private Wohnzwecke“ festgehalten sind. Dann ist nämlich eine geschäftliche oder gewerbliche Nutzung ausgeschlossen. Auch wenn die gewerbliche Tätigkeit wenig oder gar keine Außenwirkung hat, kann etwa eine Verschleierung sogar zu einer Kündigung der Wohnung führen. Nur wenn im Mietvertrag eine gewerbliche Nutzung festgehalten ist, darf der Mieter ein Arbeitszimmer einrichten.

Betriebsvereinbarung notwendig

Über die neue Heimarbeit gibt es auch im Arbeitsverfassungsgesetz oder in den Kollektivverträgen keine genauen Regeln. Zu eigenen Betriebsvereinbarungen über Homeoffice ist es bisher nur in wenigen Betrieben gekommen. „Auch steuerrechtlich liegt alles im Argen“, weiß Thomas Rasch. So sei etwa eine steuerliche Abschreibung eines häuslichen Arbeitszimmers nahezu unmöglich. Der dafür verwendete Raum müsste zu 90 Prozent für Homearbeit genutzt werden. Und es darf kein TV-Gerät und kein Gästebett dort stehen.

Nur Betriebe erhalten Förderung!

Thomas Rasch, der auch Betriebsrat bei der BIG und Kandidat der Neuen Volkspartei für die kommende Wiener Gemeinderatswahl ist, meint dazu:
„Während die Wirtschaftsagentur der Stadt Wien für Betriebe 10 Millionen Euro an Förderung für Homeoffice bereitstellt, gibt es für die Mitarbeiter keinerlei Zuschüsse. Im Gegenteil: Sie haben für Miete, Strom und Internetzkosten auch noch aufzukommen, wenn keine gesonderten Betriebsvereinbarungen vorliegen.“ Die Arbeitnehmer würden auch durch die Finger schauen, wenn die Unternehmen deren Arbeit von zu Hause nicht ausdrücklich und schriftlich angeordnet haben. Sie könnten dann nämlich auch ein richtiges Büro in der Wohnung nicht absetzen. Rasch: „Daher müsste zumindest eine steuerliche Absetzbarkeit für alle Arbeitnehmer rasch gesetzlich ermöglicht werden, so wie dies in Deutschland bereits geschehen ist“, fordert Rasch.

Längere Arbeitszeiten?

„Fixe Arbeitszeiten mit Beginn, Ende und Pausen müssen ebenfalls genau definiert werden. So als wären die Beschäftigten im Büro“, meint Rasch. Eine Umfrage im Auftrag der Arbeiterkammer hat nämlich ergeben, dass im Homeoffice länger gearbeitet wird, als die vorgesehene wöchentliche Normalarbeitszeit. Bis zu 40 Stunden in der Woche arbeiteten vor der Krise 71 Prozent der Befragten, im Homeoffice waren es bereits 78 Prozent. Dagegen nahm die Anzahl derer, die vorher bis zu 35 Stunden arbeiteten von 26 auf 20 Prozent ab. Homeoffice könne für die Unternehmer auch keine dauernde Erreichbarkeit der Arbeitnehmer bedeuten. „Auch regelmäßige Mahlzeiten soll es bei Homeoffice geben. Aber während die Unternehmen für ein gesundes Essen bis zu acht Euro pro Tag und Mitarbeiter von der Steuer absetzen können, sind es bei Homeoffice nur zwei Euro oder 2,2 Euro für Lebensmittelgutscheine“, kritisiert der Christgewerkschafter abschließend.

Fraktion christlicher Gewerkschafter Wien
KR Friedrich Pöltl
FCG-Landesgeschäftsführer
Tel.: 01/5344479481
Johann Böhm Platz 1
1020 Wien

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