FPÖ – Lausch: Asyl trotz Haftstrafe – Innenminister kennt Zahlen nicht

FPÖ – Lausch: Asyl trotz Haftstrafe – Innenminister kennt Zahlen nicht

Ahnungslosigkeit lässt befürchten, dass nicht streng genug gegen straffällige Asylwerber und Asylberechtigte vorgegangen wird

Wien (OTS) – Eine heute eingetroffene Beantwortung einer Anfrage des FPÖ-Nationalratsabgeordneten Christian Lausch ergab, dass es über Kriminelle, die während oder unmittelbar nach ihrer Haft um Asyl ansuchen, im Innenministerium keine Aufzeichnungen gibt. Lausch kann das nicht nachvollziehen: „Auf eine Anfrage zu so einem wichtigen Thema bekommt man als Antwort genau einen Satz von ÖVP-Innenminister Karl Nehammer.“

„Es ist bekannt, dass unter den Strafgefangenen zahlreiche Asylwerber sind und ebenso Fremde, die versuchen, durch einen Asylantrag der drohenden Abschiebung zu entgehen, die ihnen ansonsten nach Ende ihrer Haftstrafe drohen würde“, so Lausch. Vor diesem Hintergrund wäre es umso wichtiger zu erfahren, in wie vielen Fällen während der Haft oder kurz nach der Haft Asylanträge gestellt bzw. bewilligt werden.

Offenbar gelte hier im Innenministerium jedoch der Grundsatz „Nur nicht zu genau hinschauen!“ Dies sei auch der Fall, wenn es um die Straffälligkeit von Asylberechtigten gehe. „Auch hier kennt der Minister keine Zahlen und immunisiert sich somit gegen den Vorwurf, gegen kriminelle Asylwerber und Asylberechtigte nicht mit der notwendigen Härte vorzugehen. Die FPÖ hingegen steht klar auf dem Standpunkt, dass Straffälligkeit – insbesondere wenn sie sogar eine Gefängnisstrafe nach sich zieht – die Zuerkennung von Asyl ausschließen sollte bzw. bei aufrechten Asyltiteln schleunigst zu einem Aberkennungsverfahren führen sollte.“

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