POL-RT: Ergänzung zur Pressemitteilung vom 17.07.2020/17.57 Uhr zur Familientragödie in Reutlingen-Sickenhausen
POL-RT: Ergänzung zur Pressemitteilung vom 17.07.2020/17.57 Uhr zur Familientragödie in Reutlingen-Sickenhausen
Reutlingen (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen:
Reutlingen-Sickenhausen (RT):
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei zu den Hintergründen und zum genauen Hergang sind auch aktuell noch im Gange. Zu konkreten Presseanfragen, ob der Vater für die Tat verantwortlich sei, ist folgendes zu sagen:
Darauf konzentrieren sich die Ermittlungen. Eine endgültige Bestätigung der bisherigen Ermittlungsergebnisse wird es erst nach Vorliegen des Obduktionsergebnisses geben, wofür wir um Verständnis bitten. Der Termin der Obduktion steht noch nicht fest.
Weitere Fragen, die ebenfalls immer wieder an uns herangetragen werden, insbesondere zu persönlichen Umständen und die Angehörigen betreffenden Details, werden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht beantwortet. (ak)
Rückfragen bitte an:
Andrea Kopp (ak) Tel. 07121/942-1101
Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: 07121 942-0
E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle@polizei.bwl.de
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