Kein Patent auf gentechnisch veränderte Schimpansen! / Großer Erfolg für Bündnis von Umwelt- und Tierschutzorganisationen
Kein Patent auf gentechnisch veränderte Schimpansen! / Großer Erfolg für Bündnis von Umwelt- und Tierschutzorganisationen
Berlin (ots) – Aus ethischen Gründen hat das Europäische Patentamt (EPA) zwei Patente auf gentechnisch veränderte Menschenaffen für ungültig erklärt. Alle Ansprüche auf gentechnisch veränderte Versuchstiere müssen jetzt aus den betroffenen Patenten gestrichen werden. Die Technische Beschwerdekammer des EPA entsprach damit Einsprüchen und Beschwerden, die von einem breiten Bündnis von Tier- und Umweltschutzorganisationen eingereicht worden waren. Das europäische Patentrecht verbietet Patente auf die genetische Veränderung von Tieren, wenn daraus Tierleid resultieren kann. Einzige Ausnahme sind Fälle, in denen tatsächlich ein erheblicher medizinischer Nutzen vorliegt. Dieser Nutzen war nach Ansicht des EPA nicht vorhanden. Es ist das erste Mal, dass das EPA diese Regel so restriktiv auslegt. Die Entscheidung ist auch für andere Fälle bindend.
Die Einsprüche wurden 2012 und 2013 eingelegt und betreffen Patente der US-Firma Intrexon (EP1456346 und EP1572862), die jetzt Precigen heisst. In den Patenten werden gentechnisch veränderte Schimpansen und andere Tierarten als ‚Erfindung‘ beansprucht, die für Tierversuche verwendet werden sollen. In das Erbgut dieser Tiere sollen laut Patent Gene eingefügt werden, die aus Insekten stammen. Die Aktivität dieser Gene soll dann durch Verabreichung zusätzlicher chemischer Substanzen beeinflussbar sein. Die Firma spricht von einem ‚Gen-Schalter‘.
Gegen die Patente Einspruch erhoben hatten die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Cruelty Free International, der Deutsche Tierschutzbund, das Gen-ethische Netzwerk (GeN), die Gesellschaft für ökologische Forschung, das Jane Goodall Institut (Deutschland), Kein Patent auf Leben!, Bundesverband Menschen für Tierrechte, Pro Wildlife, die Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG), Schweizer Tierschutz (STS), TASSO, Testbiotech und die Wild Chimpanzee Foundation Deutschland (WCF). Unterstützt wurden die Einsprüche von rund 14.000 Einzelpersonen.
„Ich begrüße die Entscheidung des EPA, zwei Patente auf gentechnisch veränderte Schimpansen aus ethischen Gründen zu widerrufen. Schimpansen sind unsere nächsten Verwandten, die 98.6% der Zusammensetzung unseres Erbgutes mit uns teilen. Alle, die verstanden haben, dass die gentechnische Veränderung dieser Affen und anderer empfindungsfähiger Tiere nicht akzeptabel ist, werden dieses Urteil begrüßen“, sagt Dr. Jane Goodall, weltweit bekannte und angesehene Verhaltensforscherin, Gründerin des gleichnamigen Jane Goodall Instituts und UN-Friedensbotschafterin. „Das EPA hat hier eine weise und verantwortungsvolle Entscheidung getroffen, die ein klares Signal an alle WissenschaftlerInnen aussendet, die leidensfähige Tiere nur als ein Werkzeug der Forschung sehen.“
Die Einsprüche des Bündnisses wurden 2015 zunächst zurückgewiesen. Dagegen legten die Einsprechenden 2016 Beschwerde ein. Ende 2019 kündigte die Beschwerdekammer an, dass sie beabsichtige, den Beschwerden stattzugeben. Der Patentinhaber stimmte daraufhin einer Streichung aller Ansprüche auf gentechnisch veränderte Tiere zu. Jetzt hat die Beschwerdekammer endgültig entschieden und die Einspruchsabteilung angewiesen, das Patent entsprechend abzuändern (Entscheidungen T0682/16 und T0789/16).
Ruth Tippe von der Initiative Kein Patent auf Leben!, die seit vielen Jahren gegen derartige Patente kämpft, begrüßt die Entscheidung: „Es hat fast 30 Jahre gedauert, bis das EPA an diesen Punkt gelangt ist und zum ersten Mal die Patentierung von gentechnisch veränderten Tieren stark einschränken will. Wir fordern nach wie vor ein generelles Verbot von Patenten auf Tiere aus ethischen Gründen.“
Die aktuelle Entscheidung könnte tatsächlich zu einem Wendepunkt führen. Bereits seit 1992 ist die Patentierung von Tieren in Europa heftig umstritten. Damals wurde in Europa erstmals ein Patent auf gentechnisch veränderte Säugetiere erteilt, das Patent auf die sogenannte ‚Krebsmaus‘. Seitdem wurden vom EPA tausende ähnlicher Patente erteilt, meist auf Versuchstiere, zum Teil aber auch auf landwirtschaftlich genutzte Tiere wie Rinder und Schweine. Die Patentierung von Versuchstieren ist zwar nicht völlig verboten, sollte aber jetzt auf wenige Ausnahmefälle eingeschränkt sein.
„Mit diesem Urteil sollten wenigstens Patente auf landwirtschaftlich genutzte Tiere wie Kühe und Schweine der Vergangenheit angehören, da hier keinerlei medizinischer Nutzen zu erwarten ist“, fordert Gudula Madsen vom Gen-ethischen Netzwerk.
„Versuche an Menschenaffen oder gar Patente auf sie sind ein absolutes No-Go“, so Sandra Altherr von Pro Wildlife. „Das Urteil des Europäischen Patentamtes ist erfreulich deutlich und richtungsweisend.“
„Wir fordern ein vollständiges Verbot der Patentierung von Tieren. Fühlende Lebewesen zu ‚Erfindungen‘ oder Objekten zu degradieren, derweil sie in der Forschung an Stelle des Menschen leiden müssen, ist ethisch nicht akzeptabel“, sagt Stephanie Link, Referentin für Alternativmethoden zu Tierversuchen beim Deutschen Tierschutzbund.
„Die ethisch begründete Entscheidung des Europäischen Patentamts stimmt uns optimistisch, dass es künftig strenger bei der Vergabe von Tier-Patenten ist“, erklärt Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung. „Dies muss jedoch ebenso für landwirtschaftlich genutzte Tiere gelten. Es ist ein Grundproblem der Massentierhaltung und ethisch äußerst fragwürdig, dass Tiere zu Produkten degradiert und bis zu den Genen kommerzialisiert werden.“
„Auch mithilfe des EPA haben manche Firmen das Leid von Tieren zum profitablen Geschäft gemacht. Der Verkauf von gentechnisch veränderten Versuchstieren wird sogar mit Sonderangeboten und Werbegeschenken beworben“, sagt Christoph Then für Testbiotech. „Wir hoffen, dass das EPA jetzt verstanden hat, dass man mit Tierleid keinen Profit machen darf. Wir werden auch die weitere Entwicklung aktiv begleiten.“
Die Patente werden jetzt zurück an die Prüfungsabteilung verwiesen und können nur in veränderter Form aufrecht erhalten werden. Dabei müssen alle Ansprüche auf Tiere gestrichen werden.
Ansprechpersonen:
Dr. Sandra Altherr: Tel.: 01742175054, sandra.altherr@prowildlife.de
Dr. Stephanie Link: Tel.: 0228-60496-24, presse@tierschutzbund.de
Gudula Madsen: Gudula.madsen@gen-ethisches-netzwerk.de
Dr. Ruth Tippe: Tel.: 01731543409, rtippe@keinpatent.de
Dr. Christoph Then: Tel.: 015154638040, info@testbiotech.org
Sebastian Wolf, Jane Goodall Institut Deutschland e.V., Tel.: 01772644064, sebastian.wolf@janegoodall.de
Kontakte zu weiteren beteiligten Organisationen:
– Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Tel: +49 (0)30 400 54 68-15, https://albert-schweitzer-stiftung.de/
– Cruelty Free International, Tel.: +44 (0)754 592 4999, www.crueltyfreeinternational.org (http://www.crueltyfreeinternational.org)
– Gesellschaft für ökologische Forschung, http://www.goef.de/
– Bundesverband Menschen für Tierrechte, Tel.: + 49 (0) 2252 830 12 10, info@tierrechte.de
– SAG Schweizer Allianz Gentechfrei, Tel. +41 (0)44 262 25 63, https://gentechfrei.ch
– Schweizer Tierschutz STS, Tel.: +41 (0)61 365 99 99, sts@tierschutz.com
– TASSO e.V., Tel.: +49 (0)6190 93 73 00, info@tasso.net, www.tasso.net (http://www.tasso.net)
– Wild Chimpanzee Foundation c/o Max Planck Institut für evolutionäre Anthropologie, www.wildchimps.org (http://www.wildchimps.org) Weitere Informationen siehe: www.testbiotech.org/node/2551 (http://www.testbiotech.org/node/2551)
– Die Patente von Intrexon
– Die Einsprüche
– Die Beschwerden gegen die Zurückweisung der Einsprüche
– Die Entscheidungen der Beschwerdekammer
– Die ausführliche Begründung der Entscheidung
– Die geänderten Ansprüche Pressekontakt:
Diana von Webel
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
+49 30 400 54 68-15
presse@albert-schweitzer-stiftung.de
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