Coronahilfen – Zuwendungen an Sozialhilfe- Mindestsicherungsbezieher/innen aus dem Familienhärteausgleich
Coronahilfen – Zuwendungen an Sozialhilfe- Mindestsicherungsbezieher/innen aus dem Familienhärteausgleich
Sozialminister Anschober und Familienministerin Aschbacher: „13 Millionen Euro für einkommensschwache Haushalte als konkrete Hilfe für jene, die es ohnehin schon am schwersten haben!“
Wien (OTS) – Familien mit niedrigen Einkommen sind von der Corona-Krise besonders betroffen. Die Bundesregierung hat sich daher im Rahmen des 6. COVID-19 Pakets auf weitere Krisenhilfen für einkommensschwache Haushalte verständigt und stellt dafür 30 Mio. Euro zur Überbrückung von finanziellen Notlagen zur Verfügung.
Sozialminister Rudi Anschober: „Ab Juli 2020 können aus Mitteln des Familienhärteausgleichsfonds jene Familien konkret unterstützt werden, die der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfebeziehende sind und Familienbeihilfe beziehen. Dafür sind nunmehr 13 Millionen – also über 43 % der Gesamtmittel – vorgesehen. Ursprünglich waren nur 10 Million dafür angedacht. Eltern erhalten einmalig 100 Euro pro Kind zur Abfederung der Folgen der Corona-Krise. Das Geld wird automatisch durch die Bundesländer ausbezahlt und muss folglich nicht gesondert beantragt werden. Eine Anrechnung der Unterstützung auf die laufende Leistung der Mindestsicherung/Sozialhilfe oder deren Rückzahlung ist nicht vorgesehen.“
„Die Corona-Krise hat vor allem für Familien, in denen ein oder sogar beide Elternteile arbeitslos sind, eine große finanzielle Herausforderung bedeutet. Es freut mich daher, dass wir Familien, die bedingt durch die Coronakrise Einkommensverluste erlitten haben, neben den bisher getroffenen Maßnahmen zusätzlich finanziell unterstützen können und sie das Geld automatisch ab 13. Juli auf die Konten überwiesen bekommen“, so Familienministerin Christine Aschbacher.
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