Datenschutzbehörde: Zadic meldet höheren Budgetbedarf an
Datenschutzbehörde: Zadic meldet höheren Budgetbedarf an
Justizausschuss debattiert über Datenschutzbericht, grünes Licht für Grundbuchsnovelle 2020
Wien (PK) – Alma Zadic zeigt sich offen für den Wunsch der Datenschutzbehörde (DSB) nach mehr Budgetmitteln. Bei der Debatte über den Datenschutzbericht 2019 im Justizausschuss erinnerte die Justizministerin an die steigenden Beschwerde- und Verfahrenszahlen und betonte, sie habe für die kommenden Budgetverhandlungen bereits einen höheren Mittelbedarf der DSB angemeldet. Zur Kritik der Opposition an der Nichteinbindung der Datenschutzbehörde in die Corona-Gesetzgebung meinte Zadic, die Maßnahmen seien durchwegs aufgrund von Initiativanträgen der Abgeordneten beschlossen worden, die Überprüfung der Gesetze obliege im Übrigen den Höchstgerichten.
Erörtert wurde auch der Bericht über den Einsatz der erweiterten Ermittlungsmaßnahmen 2018, der einmal mehr von einem äußerst maßhaltenden Umgang der Strafverfolgungsbehörden bei der Anwendung von Lausch- und Spähangriff spricht. Auf den Weg ins Plenum schickten die Abgeordneten die Grundbuchsnovelle 2020 mit ihren Bestimmungen zur Stärkung der Treuhänderrangordnung. Eine breite Palette von Themen steuerte die Opposition bei – von der Korruptionsbekämpfung über die Radikalisierung in Gefängnissen bis hin zu den aufgrund von COVID-19-Verordnungen verhängten Strafen. Entsprechende Initiativen wurden vertagt.
Datenschutzbericht 2019: Anhaltend massiver Anstieg bei Individualbeschwerden und Verfahrenszahlen
Breiten Raum nahm in der Debatte der vom stellvertretenden Leiter der Datenschutzbehörde, Matthias Schmidl, präsentierte Datenschutzbericht 2019 ein (III-135 d.B.), der – nicht zuletzt auch als Folge der seit Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung – einen weiterhin massiven Anstieg der Individual- und grenzüberschreitenden Beschwerden im Datenschutz sowie bei den Verfahrenszahlen verzeichnet. So sind allein betreffend die Österreichische Post AG -nach medialen Berichten über dortigen Adresshandel bzw. Datenvermarktung – im Jahr 2019 mehr als 500 Individualbeschwerden bei der Datenschutzbehörde anhängig gemacht worden. Die gesamte Eingangszahl an Individualbeschwerden belief sich auf 2.102 (2018:
1.036) und hat sich somit mehr als verdoppelt. Zudem gab es 698 grenzüberschreitende Fälle aus dem Ausland (2018: 430), die die Behörde seit den DSGVO-Regelungen ebenfalls zu behandeln hat. Auch die Zahl der Rechtsauskünfte, die die DSB erteilt hat, ist von 4.052 im Jahr 2018 auf 4.384 im Jahr 2019 weiter gewachsen.
Wie Schmidl mitteilte, sind nun auch in diesem Jahr die Verfahrenszahlen ungebrochen hoch. Trotz der angespannten personellen Situation sei man bestrebt, die Aufgaben „so gut es geht“ zu erledigen, dies werde aber angesichts der steigenden Fallzahlen nicht leichter.
SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim pochte auf mehr personelle und materielle Ressourcen für die Datenschutzbehörde und forderte ebenso wie ihr Fraktionskollege Harald Troch eine stärkere Einbindung der DSB in die Corona-Gesetzgebung. Bisher sei die Behörde bei dieser Thematik „kurz gehalten“ worden, stellte sie fest. Datenschutzprobleme bei COVID-19-Maßnahmen ortete Nikolaus Scherak (NEOS).
Harald Stefan (FPÖ) würdigte die Arbeit der DSB und meinte, Fälle wie die Verwendung von Stromverbrauchszahlen für die Leerstandserhebung durch den Innsbrucker Bürgermeister würden zeigen, wie wenig sensibel immer noch mit Daten umgegangen werde.
Namens der ÖVP thematisierte Eva Maria Himmelbauer die Datenschutzgrundverordnung und regte Möglichkeiten der Differenzierung zwischen großen und kleinen Unternehmen bei deren Umsetzung an. Georg Bürstmayr (Grüne) zeigte sich erfreut, dass es nun angesichts der steigenden Verfahrenszahlen bereits zu ersten Personalaufstockungen bei der DSB kommen wird.
Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
Besondere Ermittlungsmaßnahmen: Weiterhin niedrige Zahl von Anwendungsfällen
Auf der Tagesordnung stand auch der Bericht des Justizministeriums über den Einsatz der besonderen Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2018 (III-107 d.B.), der den Strafverfolgungsbehörden einen maßvollen Umgang mit den erweiterten Befugnissen attestiert und ausdrücklich betont, dass bei den so genannten Lausch- und Spähangriffen fundamentale Grundrechtspositionen weitgehend unangetastet geblieben sind. So hat sich die Zahl der Anwendungsfälle in den letzten Jahren auf einem äußerst niedrigen Niveau eingependelt. Konkret gab es 2018 14 Lausch- und Spähangriffe, 154 „Videofallen“ und keine Rasterfahndung. Auch dieser Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
Justizministerin Alma Zadic unterstrich die Zurückhaltung bei der Anwendung der erweiterten Befugnisse und bekräftigte, bei sämtlichen Maßnahmen gelte es, einen Ausgleich zwischen einer effektiven Strafverfolgung und der weitestgehenden Wahrung der Grund- und Freiheitsrechte zu finden.
Der vom Bericht aufgezeigte wenig exzessive Einsatz belege, dass sich die im Vorfeld der Einführung der Ermittlungsmaßnahmen geäußerten Befürchtungen nicht bestätigt haben, lautete das Resümee von Klaus Fürlinger (ÖVP). Dem Schutz der Grund- und Freiheitsrechte sei auch weiterhin größtes Augenmerk zu schenken, mahnten Harald Troch (SPÖ) und Johannes Margreiter (NEOS).
Grundbuchs-Novelle soll Treuhänderrangordnung stärken
Die Stärkung und insbesondere die praktikablere Ausgestaltung der Treuhänderrangordnung ist die Hauptstoßrichtung einer einstimmig genehmigten Grundbuchs-Novelle 2020 (223 d.B.). Konkret sieht der Entwurf eine Regelung für den Fall des Todes bzw. des Verlusts oder des Ruhens der Berufsberechtigung des Treuhänders vor. Zudem soll künftig die Beglaubigung der Unterschrift auf einem Rangordnungsgesuch oder einer Rangordnungserklärung durch einen Notar dessen Bestellung als Treuhänder nicht entgegenstehen. Schließlich soll auch die Löschung der Anmerkung der Rangordnung vor Ablauf der gesetzlichen Frist geregelt werden. Erleichterungen bringt der Entwurf auch bei der Antragstellung und der Zustellung.
Dem Grundbuch werde durch diese Novelle eine Verschlankungskur verpasst, diagnostizierte Johanna Jachs (ÖVP), während Georg Bürstmayr (Grüne) auf die überwiegend positive Resonanz aus dem Begutachtungsverfahren hinwies. Zahlreiche Verbesserungen, die die tägliche Arbeit erleichtern, erwartete sich Johannes Margreiter (NEOS) von den Neuerungen. Ein Antrag auf Namensrangordnung sollte allerdings auch mit nur einer einzigen Beglaubigung möglich sein, merkte der NEOS-Justizsprecher kritisch an.
Selma Yildirim (SPÖ) begrüßte ebenso wie Harald Stefan (FPÖ) den Entwurf, meldete aber Bedenken gegen einen Passus an, wonach Grundbuchsbeschlüsse nunmehr nicht mehr zwingend an die Parteien, sondern lediglich an die berufsmäßigen Parteienvertreter zugestellt werden müssen. Diese Einsparungsmaßnahme könnte vor allem bei Massenverfahren Nachteile für die KonsumentInnen mit sich bringen, warnte sie und forderte entsprechende Abänderungen, die allerdings keine Mehrheit fanden.
NEOS wollen Korruptionstatbestände im Strafrecht erweitern
Das „Ibiza-Video“ hat nach Ansicht der NEOS eine Lücke bei den Korruptionstatbeständen aufgezeigt. So hätte der damalige Abgeordnete Strache im Falle einer zukünftigen Regierungsbeteiligung als Gegenleistung für verdeckte Parteispenden Vorteile bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge in Aussicht gestellt. Für das zu beeinflussende Amtsgeschäft sei er aber nicht zuständig gewesen, sodass eine Strafbarkeit nicht gegeben sei, erinnert Nikolaus Scherak. In einem Entschließungsantrag (66/A(E)) plädiert der Verfassungssprecher der NEOS dafür, die Strafbarkeit nach den Korruptionstatbeständen des Strafgesetzbuchs (StGB) auch auf jene Fälle zu erweitern, in denen die Annahme, die Forderung oder das Sich-Versprechen-Lassen unrechtmäßiger Vorteile in Hinblick auf eine zukünftige Amtsträgereigenschaft geschieht.
Der Antrag wurde wie alle weiteren Oppositionsinitiativen vertagt. Während sich Sabine Schatz seitens der SPÖ anschloss, dass solche Lücken raschestmöglich zu schließen seien, geht es Philipp Schrangl (FPÖ) zu weit, solches eventuell künftiges Handeln unter Strafe zu stellen. Gerade im Strafrecht müsse man mit solchen Ausdehnungen aufpassen, so Schrangl. Martina Kaufmann (ÖVP) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne) sprachen sich für eine Vertagung aus, da bereits daran gearbeitet werde, Lücken im Korruptionsstrafrecht zu schließen. Es brauche hier jedenfalls genaue Formulierungen und Definitionen der Tatbestandselemente.
FPÖ für Staatsverträge zur Haftverbüßung im Heimatstaat
Geht es nach der FPÖ, dann sollen in Zukunft verstärkt Staatsverträge abgeschlossen werden, die sicherstellen, dass in Österreich verurteilte ausländische StaatsbürgerInnen zur Haftverbüßung im eigenen Land übernommen werden. Christian Lausch weist in einem entsprechenden Entschließungsantrag (190/A(E)) auf den hohen Anteil ausländischer Häftlinge in den österreichischen Gefängnissen hin und erwartet sich von der Maßnahme vor allem eine Entlastung der Justizanstalten und budgetäre Einsparungen. Er verwies auch auf Steuereinsparungsmöglichkeiten, zumal der Ausländeranteil bei Insassen bei 50% liege.
Was Resozialisierungsmaßnahmen im Heimatland betrifft, kann auch Selma Yildirim seitens der SPÖ dem Antrag etwas abgewinnen. Gudrun Kugler (ÖVP) und Georg Bürstmayr (Grüne) verwiesen darauf, dass die Frage der Erfüllung der Mindeststandards bei den Haftbedingungen in den Herkunftsländern zu beachten sei. Kugler zufolge sollten solche Vereinbarungen außerdem multilateral erfolgen. Die Bundesregierung habe das Thema zudem bereits auf der Agenda, so Agnes Sirkka Prammer (Grüne).
FPÖ urgiert Maßnahmen gegen islamische Radikalisierung in Gefängnissen
Die FPÖ will dem Kampf gegen den politischen Islam in den Gefängnissen besonderes Augenmerk schenken. Die Koalition lasse durch ihr Regierungsprogramm erkennen, dass sie das Problem nicht ernst nimmt, kritisiert Harald Stefan und mahnt in einem Entschließungsantrag (220/A(E)) Maßnahmen zur Verhinderung der islamischen Radikalisierung ein. Islamistische Gefährder sollten demnach in eigenen Sicherheitsabteilungen untergebracht werden. Besuche will Stefan nur unter strengster Aufsicht und Beobachtung zulassen. Alle im Strafvollzug tätigen islamischen Seelsorger sollten überdies einer verpflichtenden Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden.
Deradikalisierung sei wichtig, verdeutlichte etwa Agnes Sirkka Prammer (Grüne). Es gelte hier aber, diese Gruppen zu trennen und nicht zusammenzusperren. Georg Bürstmayer (Grüne) sprach diesbezüglich von „Clustern an Gefährlichkeit“, mit denen man sich neue Probleme einhandeln würde. Was die Sicherheitsüberprüfung der Seelsorger betrifft, gibt es Gudrun Kugler (ÖVP) zufolge im Regierungsprogramm den Ansatz, die derzeitige Sicherheiterklärung auszuweiten. Selma Yildirim (SPÖ) geht eine polizeiliche Überprüfung der islamischen Seelsorger zu weit, weil pauschalierend. Lausch pochte im Gegenzug darauf, dass eine gemeinsame Betreuung dieser Personen durch speziell Ausgebildete zielführender und eine Verteilung auf verschiedene Gefängnisse gefährlicher sei.
NEOS kritisieren Höhe der Kosten von Telefonüberwachungen
Einen kritischen Blick werfen die NEOS auf die Kosten für Überwachungsmaßnahmen von Telekommunikationsmitteln. So koste eine einmonatige Telefonüberwachung in Österreich rund zehn Mal so viel wie in Deutschland, rechnet Johannes Margreiter in einem Entschließungsantrag (371/A(E)) vor. Angesichts der prekären Budgetsituation seien derartige „Luxus-Überwachungskosten“ unangebracht, stellt der NEOS-Justizsprecher fest und verlangt eine Senkung der Kosten.
Auch Christian Ragger (FPÖ) bemängelte, dass die Kosten im Vergleich zu Deutschland sehr unterschiedlich seien. Aus Sicht von Christian Drobits (SPÖ) sind diese zwar nicht eins zu eins vergleichbar, sich das Thema anzusehen sei aber eine berechtigte Forderung. Eine Evaluierung und regelmäßige Prüfungen seien vorgesehen bzw. werde daran gearbeitet, so Corinna Schwarzenberger (ÖVP) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne). Beide verwiesen ebenso wie Drobits darauf, dass die Systeme von Deutschland und Österreich nicht einfach vergleichbar seien.
Neuerlicher Anlauf der SPÖ für Gruppenverfahren zur besseren Abwicklung von Massenschäden
Vertagt wurden auch zwei Initiativen der SPÖ. Die herkömmlichen Möglichkeiten des österreichischen Zivilprozessrechts würden zur Bewältigung von Massenverfahren nicht ausreichen, gibt SPÖ-Abgeordnete Selma Yildirim in ihrem Initiativantrag (385/A) betreffend ein Gruppenverfahrensgesetz zu bedenken. Der Gesetzesvorschlag baut dabei in weiten Teilen auf den bereits verhandelten Reformentwürfen der Jahre 2007 und 2008 auf und berücksichtigt zudem die zwischenzeitig gemachten zahlreichen Erfahrungen aus der Praxis in der Abwicklung von Massenschäden. So soll der Anwendungsbereich breit gestaltet sein und die Verfahren nicht mehr allein auf Ansprüche von VerbraucherInnen beschränken. Ein niederschwelliger Zugang zum Gruppenverfahren soll die Einleitung des Verfahrens bereits dann ermöglichen, wenn mindestens zehn Personen Ansprüche geltend machen, die gleiche Tat- oder Rechtsfragen aufwerfen. Gruppenverfahren entfalten überdies keine Sperrwirkung gegenüber Individualverfahren, so die SozialdemokratInnen.
Der SPÖ-Antrag enthält auch Bestimmungen über so genannte Musterverfahren zur Klärung strittiger Rechtsfragen, die für eine große Zahl von Ansprüchen von Bedeutung sein können. Vorgesehen ist hier eine Verjährung für alle betroffenen Ansprüche von der Veröffentlichung der Musterklage bis zum Ablauf von sechs Monaten nach rechtskräftiger Beendigung des Musterverfahrens. Teil der Initiative der SozialdemokratInnen ist schließlich auch eine Neuregelung der Gewinnabschöpfung im Konsumentenschutzgesetz für vergleichsweise niedrige Schäden, bei denen kein Anreiz für eine individuelle Rechtsverfolgung besteht.
Man wisse bereits, dass die bisherigen Verfahrensmöglichkeiten in diesem Bereich zeitlich und kostenmäßig schwierig bis unmöglich seien, so Yildirim. Der Vorschlag würde eine Verbesserung für KonsumentInnen und eine Entlastung der Gerichte bedeuten. Ulrike Fischer (Grüne) und Michaela Steinacker (ÖVP) verwiesen auf eine gemeinsame EU-Regelung, die es geben werde. Solche Regelungen seien insofern besser im Gleichklang mit Europa zu treffen und nicht im Alleingang, so Steinacker.
Aus Sicht von Christian Ragger (FPÖ) gilt es, eine Schieflage im Zivilprozess zwischen BürgerInnen und Konzernstrukturen zu beseitigen und den Vorschlag zu unterstützen. Johannes Margreiter (NEOS) sprach sich dafür aus, sich mit den Möglichkeiten schon jetzt zu beschäftigen und nicht erst, wenn eine EU-Richtlinie da sei. Auch Christian Drobits (SPÖ) warnte davor, die Umsetzung länger hinauszuschieben.
Strafen nach Verstößen gegen Corona-Verordnung des Gesundheitsministers: SPÖ fordert Amnestie
Selma Yildirim (SPÖ) bekräftigte die Kritik ihrer Fraktion an der Verordnung des Gesundheitsministers, durch die zur Eindämmung der Corona-Epidemie Betretungsverbote erlassen werden konnten. Die Bundesregierung habe in diesem Zusammenhang die unrichtige Meinung verbreitet, dass eine Betretung eines öffentlichen Platzes im Freien nur zum Spazieren oder zum Sport zulässig wäre und der Besuch in Privaträumen verboten sei. Dadurch seien in der Folge Menschen für Handlungen bestraft worden, die gar nicht gegen das Gesetz verstoßen haben. In einem Entschließungsantrag (617(A(E)) appelliert die Justizsprecherin der SPÖ nun an den Gesundheitsminister, die Verfolgung in allen betroffenen Fällen einzustellen. Darüber hinaus drängt Yildirim auf ein Amnestiegesetz mit einer Strafnachsicht gegenüber bereits rechtskräftigen Verwaltungsstrafen, die aufgrund der umstrittenen Verordnung verhängt wurden.
Wenn Fehler gemacht wurden, müsse man diese auch eingestehen und die Strafen zurücknehmen, schloss sich Harald Stefan (FPÖ) dem an. Die Verunsicherung der Bevölkerung müsse aufhören, betonte Philipp Schrangl (FPÖ). Nikolaus Scherak (NEOS) verwies auf zwei Landesverwaltungsgerichtsurteile, wonach ein Besuch zuhause nie verboten gewesen sei.
Hermann Weratschnig (Grüne) bezeichnete umgekehrt eine Amnestiedebatte zum derzeitigen Zeitpunkt als verantwortungslos, zumal man anhand von Clustern sehe, dass die Gefahr nicht vorbei sei. Auch Astrid Rössler (Grüne) ortet im Antrag eine Verharmlosung für eine Zeit, in der es um rasche Eingrenzung der Corona-Ausbreitung ging und verwies darüber hinaus auf die dazu anhängigen Verfahren am VfGH, der eine weitere Prüfung bis Mitte Juli angekündigt habe. (Schluss) hof/mbu
———————————————————————
Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender