Taschner: Die Hochschulrechtsreformen sichern neue Qualität und Transparenz

Taschner: Die Hochschulrechtsreformen sichern neue Qualität und Transparenz

ÖVP-Wissenschaftssprecher: Wesentliche Stärkung des österreichischen Wissens- und Wirtschaftsstandortes

Wien (OTS) – Österreich verfügt über ein grundsätzlich ausdifferenziertes, effektives und qualitätsvolles Hochschulsystem. “Dieser Erfolgskurs von Österreichs Hochschulen soll selbstverständlich auch in Zukunft fortgesetzt werden. Dazu bedarf es der regelmäßigen Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen, der Qualitätssicherung, der Transparenz und der Profilbildung im österreichischen Hochschulsystem”, bekräftigt ÖVP-Wissenschaftssprecher Abg. Prof. Dr. Rudolf Taschner anlässlich der heutigen Sitzung des Wissenschaftsausschusses die Vorhaben der Bundesregierung. Im Regierungsprogramm habe man sich auf die “Modernisierung der Universitäts- und Hochschulorganisation” sowie die “Qualitätssicherung und Profilbildung im Hochschulsektor” verständigt. “Diese Zielsetzungen setzt Wissenschaftsminister Prof. Dr. Heinz Faßmann mit dem Hochschulrechts-Reformpaket nun entsprechend um”, zeigt sich Taschner erfreut.

Das Paket umfasse Novellen in vier Gesetzesbereichen: im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG); im Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG), das zum Fachhochschulgesetz (FHG) umbenannt wird; im Hochschulgesetz (HG) und im Privatuniversitätsgesetz, das durch ein neues Privathochschulgesetz (PrivHG) ersetzt wird.

Diese Novellen seien das Ergebnis eines umfassenden und ausführlichen Diskussionsprozesses mit den betroffenen Stakeholdern innerhalb der letzten beiden Jahre und “eine zielgerichtete Weiterentwicklung von Qualität und prozessualer bzw. struktureller Klarheit für das gesamte Hochschulsystem”, so Taschner.

Der Abgeordnete hebt hervor, dass die Hochschulrechtsreformen die Aufnahme der Pädagogischen Hochschulen in das HS-QSG durch die Verankerung der Qualitätssicherung mit verpflichtendem Audit für öffentliche und anerkannte private Pädagogische Hochschulen sicherstellt und die gesetzliche Verankerung des FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplans nun Planungssicherheit für die Fachhochschulen bedeutet.

Damit sollen alle österreichischen Hochschulsektoren – nun auch die Pädagogischen Hochschulen – auf Basis von aufeinander abgestimmten, aber wohldifferenzierten Qualitätssicherungsmaßnahmen innerhalb eines gemeinsamen Rahmens weiterentwickelt werden. “Dies trägt wesentlich zur Stärkung des österreichischen Wissens- und Wirtschaftsstandortes im Kontext des europäischen und internationalen Wettbewerbs bei”, so Taschner abschließend. (Schluss)

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