5 Tipps für mehr Sicherheit beim Radfahren / So erhöhen Chefs die Sicherheit ihrer Beschäftigten auf dem Fahrrad / 21. Juni ist Tag der Verkehrssicherheit
5 Tipps für mehr Sicherheit beim Radfahren / So erhöhen Chefs die Sicherheit ihrer Beschäftigten auf dem Fahrrad / 21. Juni ist Tag der Verkehrssicherheit
Köln (ots) – Radfahren ist gesund, entlastet die Umwelt und schafft Platz auf den Straßen. Immer mehr Arbeitnehmer, gerade in Großstädten, nutzen das Rad auf dem Weg zur Arbeit. Und das birgt natürlich Gefahren. Darüber, was Arbeitgeber zu mehr Verkehrssicherheit ihrer Mitarbeitenden beitragen können, informiert die aktuelle Ausgabe von „etem“ 3.2020 – Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM).
An welcher Kreuzung kann es gefährlich werden für einen Radfahrer, weil bekannt ist, dass es dort häufig zu Personenschäden kommt? Wie wähle ich die sicherste Route zu meinem Arbeitsplatz aus? Hierzu können auch Arbeitgeber ihre radelnden Mitarbeitenden beraten. Es ist gut, sich im Vorfeld zu informieren und entsprechend den Arbeitsweg zu wählen. Unterstützung gibt auch der Unfallatlas des Statistischen Bundesamtes unter https://unfallatlas.statistikportal.de.
Fahrräder sollten regelmäßig auf ihren verkehrssicheren Zustand hin geprüft und technische Defekte behoben werden. Dies gilt nicht nur für gewerblich genutzte Fahrräder oder Pedelec 25, die nach Betriebssicherheitsverordnung zu prüfen sind (nicht nach DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“). Sinnvoll sind Fahrrad-Checks auch für Räder, die von den Beschäftigten für den Arbeitsweg genutzt werden. Unternehmen können ihren Mitarbeitenden für kleine Reparaturen wie platte Reifen beispielsweise Serviceboxen oder auch Wartungsräumlichkeiten zur Verfügung stellen. Mittlerweile bieten mobile Fahrradwerkstätten sogar Checks und kleinere Reparaturen vor Ort im Unternehmen an.
Unternehmen sollten zum Schutz der Fahrräder ihrer Mitarbeitenden und Besucher sichere Abstellanlagen entsprechend DIN 79008-1 und der Technischen Richtlinie 6102 zur Verfügung stellen, und zwar in ausreichender Anzahl, überdacht, beleuchtet, gegen unbefugten Zutritt gesichert, mit Rahmenhalterungen und Ladestationen.
Arbeitgeber können auch professionelle Fahrtrainings für ihre Mitarbeitenden organisieren. Sie bestehen aus einem Theorie- sowie einem Praxisteil, der auf dem Betriebsgelände durchgeführt werden kann. Ziel ist es, das Rad souverän zu beherrschen, dem Verkehr angepasst und vorausschauend zu fahren, in Gefahrensituationen richtig zu reagieren sowie Verkehrsregeln aufzufrischen. Mitgliedsunternehmen der BG ETEM erhalten einen Trainingstag kostenfrei.
Wer sich als Unternehmen für sicheren Radverkehr einsetzen möchte, kann beispielsweise mit einem „1,5 m Abstand halten“-Aufkleber auf allen seinen Dienstfahrzeugen beginnen. Oder das Aktionsmobil Zweirad bei der BG ETEM ausleihen. Dort werden u. a. verschiedene Schutzmaßnahmen wie retroreflektierende/fluoreszierende Bekleidung und verschiedene Helme wie Airbaghelme, Helme mit Blinker und SOS-Funktion oder faltbare Helme vorgestellt.
Der komplette Artikel „Auf sicheren Wegen zur Arbeit“ ist nachzulesen in „etem“ 3.2020 – Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung der BG ETEM. Die BG ETEM hat weitere Angebote, die sich gezielt an radfahrende Beschäftigte wenden wie die RiskBuster-Videoreihe mit Stuntman Holger Schumacher: www.bgetem.de (http://www.bgetem.de), Webcode: 18346646.
Hintergrund BG ETEM
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
Pressekontakt:
Christian Sprotte
Pressesprecher
Telefon: +49 221 3778-5521 (Zentrale: – 0)
Telefax: +49 221 3778-25521
Mobil: +49 175 260 73 90
E-Mail: sprotte.christian@bgetem.de
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Hauptverwaltung
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