Datenschutz muss auch im Home Office beachtet werden / toplink warnt vor überhasteten Entscheidungen und Vertrauen in gängige Online-Tools
Datenschutz muss auch im Home Office beachtet werden / toplink warnt vor überhasteten Entscheidungen und Vertrauen in gängige Online-Tools
Darmstadt (ots) – Durch die Eskalation der Corona-Krise mussten Unternehmen und Institutionen unter Druck handeln und Home Office-Arbeitsplätze umsetzen. Bei der Wahl von Collaboration-Tools und Videokonferenz-Apps können jedoch eklatante Datenschutz-Pannen unterlaufen: „Die DSGVO ist über die Hektik der Corona-Isolation oftmals in Vergessenheit geraten. Um schnellste Handlungsfähigkeit herzustellen, haben viele Unternehmen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschiedener Tools nur mit einem halben Auge gelesen, aber trotzdem bestätigt“, sagt Jens Weller, Geschäftsführer von toplink (https://toplink.de/). Der Full-Service-Anbieter aus Deutschland bietet den Arbeitsplatz zum Mitnehmen, inklusive digitaler Telefonanbindung, Nutzung von Office-Anwendungen und auch datenschutzkonformer Videokonferenzdienste. Die Situation rund um die zahlreichen Videokonferenz-Tools erinnert an den alten Klaus Lage-Hit mit der Textzeile „1.000-mal ist nichts passiert, und dann hat es Zoom gemacht“. Tatsächlich gehört das gleichnamige Tool zu den besonders beliebten Angeboten auf dem Markt für Videokonferenzen.
Achtung: Cloud Act für US-Anbieter
Zoom ist allerdings eine US-amerikanische Firma und unterliegt dem „CLOUD Act“ – und ist damit verpflichtet, US-Behörden den Zugriff auf gespeicherte Daten zu gewähren, auch wenn diese Daten nicht in den USA gespeichert sind. Dabei muss der Betroffene nicht einmal über einen Zugriff informiert werden. „Wer geschäftskritische Informationen über diesen Dienst austauscht, verstößt gegen die Datenschutzgrundverordnung DSGVO“, so Jens Weller. Für besonders gravierende Verstöße beträgt das Bußgeld bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr. Von Zoom rät Weller daher komplett ab. „Zoom legt bei Datenschutz immer nur dann nach, wenn die öffentliche Kritik zu groß wird. Dabei wurden bereits Features wie die Überwachung auf Inaktivität, die IP-Adresse, der Standort und Infos zu den verwendeten Geräten der Teilnehmer oder Datenweitergabe an Facebook eliminiert. Tatsächlich wurden Daten aber auch über Server in China gesendet – ein absolutes No-Go im Sinne des deutschen und europäischen Datenschutzes“, sagt Jens Weller.
Datenschutzkonformes Home Office
Die Darmstädter toplink GmbH ist Full-Service-Provider für Telekommunikation und Office und verlagert den Büroschreibtisch in bis zu 60 Länder. Dazu steht ein vollwertiger digitaler Arbeitsplatz mit Festnetz-Anbindung über SIP-Trunk-Technologie „to go“ zur Verfügung. Professionelle Bürofunktionen wie Video Conferencing, Desktop Sharing oder die Anbindung an Office 365 können über toplink genutzt werden. Bei allen Anwendungen ist die Einhaltung des Datenschutzes oberste Priorität – gemeinsam mit der einfachen Einrichtung und Nutzung. Alle Services können tagesaktuell ergänzt werden, ohne Wartezeit oder Mindestlaufzeiten. Aus jeder Anwendung kann ein Telefonat gestartet werden – ein weiterer Vorteil bei der Nutzung eines komplett digitalisierten mobilen Büros aus einer Hand.
Die toplink GmbH (www.toplink.de (http://www.toplink.de)) ist der Betreiber eines der größten Cloud-Telefonsysteme in Deutschland (Telefonieren übers Internet). Als Full-Service-Dienstleister bietet toplink sämtliche Komponenten für eine sichere Internet-Telefonie (Voice over IP, VoIP) oder All-IP-Strategie, von der Internetanbindung über den IP-Telefonanschluss (SIP-Trunk) und die Cloud-Telefonanlage bis hin zu Skype for Business. Alle Dienste werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben und unterliegen den deutschen Datenschutzbestimmungen. toplink bietet als einziges Unternehmen in Deutschland verschlüsselte Anschlüsse für den Betrieb und die Nutzung von Microsoft Skype for Business an. toplink ist ein von der Bundesnetzagentur genehmigter Teilnehmernetzbetreiber mit einem Next-Generation-Netzwerk (NGN), über das Telefonanschlüsse in über 52 Ländern bereitgestellt werden. toplink ist einer der wenigen Anbieter in Deutschland, der alle Kundenanschlüsse automatisch und permanent vor Gebührenmissbrauch schützt. Neben den Lösungen für Großunternehmen und Mittelständler bietet toplink unter www.toplink-xpress.de (http://www.toplink-xpress.de) ein Online-Portal für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen an, über das sich vollautomatisiert ein IP-basierter Telefonanschluss einrichten lässt.
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Weitere Informationen: toplink GmbH, Robert-Bosch-Str. 20, 64293 Darmstadt,
E-Mail: info@toplink.de, Web: www.toplink.de
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