AfD scheitert mit Klage gegen Karlsruher Pressepraxis/Verfassungsgericht rechtfertigt Auswahl von Journalisten wegen „Professionalität“ und „Zuverlässigkeit“
AfD scheitert mit Klage gegen Karlsruher Pressepraxis/Verfassungsgericht rechtfertigt Auswahl von Journalisten wegen „Professionalität“ und „Zuverlässigkeit“
Berlin (ots) – Die AfD ist vorerst damit gescheitert, die umstrittene Vorabinformation über Urteile des Bundesverfassungsgerichts an ausgewählte Journalisten untersagen zu lassen. Am Montag hat das Karlsruher Verwaltungsgericht nach Informationen des „Tagesspiegel“ (Dienstagausgabe) eine entsprechende Eilklage der Partei zurückgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts gibt es keine Vorschrift, die der Partei einen solchen Anspruch einräumen könnte ( Az.: 3 K 2476/20). Auch gebe es für die Partei keinen Nachteil im politischen Wettbewerb. An diesem Dienstag urteilt das Gericht zu einer AfD-Klage gegen das Bundesinnenministerium.
Das Bundesverfassungsgericht hat seine Praxis vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht gerechtfertigt, Pressemitteilungen zu seinen Urteilen vorab ausschließlich den Mitgliedern des Vereins „Justizpressekonferenz“ zur Verfügung zu stellen: Es handele sich dabei um Journalisten mit „besonderer Expertise“ und einer „langjährig unter Beweis gestellten Zuverlässigkeit“, heißt es in einem Schreiben des Gerichts: „Grund für die Beschränkung auf Vollmitglieder des Vereins ist die Professionalität dieses Kreises von Journalistinnen und Journalisten.“
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