API-TH: Verkehrskontrollen mit Schwerpunkt Motorrad zu Pfingsten – Einige Verstöße bei Pkw und Motorradfahrern
API-TH: Verkehrskontrollen mit Schwerpunkt Motorrad zu Pfingsten – Einige Verstöße bei Pkw und Motorradfahrern
Schleifreisen (ots) – Am Pfingstsonntag kontrollierten Kräfte der Autobahnpolizei mit Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen aus der Bereitschaftspolizei und dem Bildungszentrum der Thüringer Polizei den Pfingstreiseverkehr auf der A 9 in Fahrtrichtung München und Berlin. Bei den Kontrollen im Zeitraum von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr stoppten die Beamten 49 Fahrzeuge. Darunter 18 Pkw und 31 Motorräder. Bei der überwiegenden Zahl der Verkehrsteilnehmer gab es keine Beanstandungen der Verkehrstüchtigkeit der Fahrer und der Verkehrssicherheit der gelenkten Fahrzeuge. Es gab aber auch auffällige Kraftfahrzeuge. Darunter ein Gespann bestehend aus einem Pkw Mercedes, dessen Räder zu einer Spurverbreiterung des Fahrzeuges führten und somit ein Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge hatte. Diesem Mercedes war ein schrottreifer Wohnwagen angehangen. Dessen Hauptuntersuchung war seit 1 ½ Jahren abgelaufen, die Bremsvorrichtungen waren defekt und die Anhängezugverrichtung war defekt, weil verbogen. Auf den Halter des Fahrzeuggespanns kommt nun ein Bußgeldbescheid mit einer Zahlungsaufforderung von mehreren 100 EUR und mindestens zwei Punkte im Fahreignungsregister zu. Auch für den Wohnanhänger war die Betriebserlaubnis erloschen. Der Fahrer organisierte zumindest für seinen Pkw Mercedes einen Pannendienst, der ihm die rechtlich konformen Räder für seinen Pkw besorgte und anbrachte, damit er seine Fahrt ohne Anhänger fortsetzen konnte. An der Kontrollstelle in Richtung Berlin wurde ein Harley-Davidson-Fahrer aus dem Verkehr gezogen. Sein Motorrad hatte er vor drei Tagen erworben und war auf dem Weg nach Berlin zu einer Fachwerkstatt. Die Beamten des Bildungszentrums stellten fest, dass gewisse Veränderungen wie Luftfilter, Fußrastenanlage, Lenker und die Kennzeichenhalterung nicht vorschriftsmäßig waren. Zudem war das Motorrad zu laut. Die Zulassungsdokumente führte der Fahrer nicht mit sich. Gegen ihn wurde ein Bußgeld erhoben und er erhielt die Erlaubnis, seine Harley maximal in die Fachwerkstatt zu lenken und das Fahrzeug mit den entsprechenden Veränderungen vom TÜV abnehmen zu lassen.
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Autobahnpolizeiinspektion
Heidi Sonnenschmidt
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