„profil“: Causa Ischgl: Tiroler Behörden missachteten Erlass des Gesundheitsministeriums
„profil“: Causa Ischgl: Tiroler Behörden missachteten Erlass des Gesundheitsministeriums
Alle Kontaktpersonen der infizierten Isländer hätten ab 5. März in Quarantäne geschickt werden müssen – doch das passierte nicht
Wien (OTS) – Das Nachrichtenmagazin „profil“ berichtet über Behördenversagen in der Causa Ischgl. Bereits vor zwei Wochen veröffentlichte „profil“ eine detaillierte Warnung aus Island vom Nachmittag des 5. März, in der auch die Namen jener fünf Hotels genannt wurden, in denen die 14 infizierten Isländer genächtigt hatten.
„profil“ recherchierte nun, ob sich das Land Tirol und die für Ischgl zuständige Bezirkshauptmannschaft Landeck bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen („Contact Tracing“) der Isländer an die Vorgaben hielten. Laut einem Erlass des Gesundheitsministeriums vom 28. Februar, der an die Büros aller neun Landeshauptleute erging und „profil“ vorliegt, war die Vorgehensweise klar geregelt: Wer in einem geschlossenen Raum näher als zwei Meter mit einem Coronainfizierten zusammenkam, mit ihm ein Gespräch führte, ihm die Hand schüttelte oder ihn küsste, galt als „Kontaktperson mit hohem Infektionsrisiko“.
Im Erlass fordert das Gesundheitsministerium die Bezirkshauptmannschaften auf, solche engen Kontaktpersonen per Bescheid für 14 Tage in Heimquarantäne zu schicken. Und zwar unabhängig davon, ob die Personen Symptome zeigen oder nicht.
Wie ein Sprecher des Landes Tirol auf mehrmalige „profil“-Nachfrage erklärte, wurde in den betroffenen Hotels lediglich eine Mitarbeiterin mit grippeähnlichen Symptomen in Quarantäne geschickt und getestet: „Bei allen anderen MitarbeiterInnen dieser Hotels gab es keine Hinweise auf eine Coronaerkrankung.“
Laut Erlass hätten jedoch auch alle anderen engen Kontaktpersonen der infektiösen Isländer isoliert werden müssen – selbst wenn sie symptomfrei waren. Warum das nicht passiert ist, wurde vom Land Tirol nicht beantwortet. Das Land blieb dennoch bei seiner Darstellung, wonach „der Erlass des Gesundheitsministeriums seitens der Tiroler Gesundheitsbehörden stets eingehalten wurde“.
Ausnahmen bei der Isolierung von Kontaktpersonen wären nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch das Gesundheitsministerium möglich gewesen. Das Ministerium auf „profil“-Anfrage: „Die BH Landeck oder das Land Tirol hat sich in diesem Zusammenhang nicht an das Ministerium gewandt.“
„profil“-Redaktion, E-Mail: Redaktion-Profil-Online@profil.at
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