AK Erhebung zeigt: Kommt Kind, kommt Nachteil im Job

AK Erhebung zeigt: Kommt Kind, kommt Nachteil im Job

Insbesondere Frauen betroffen – jeden 2. Tag ein Fall in der AK Rechtsberatung

Wien (OTS) – „Wenn wir am morgigen Muttertag Mütter und Pflegemütter wieder hochleben lassen, müssen wir auch die Kehrseite der Medaille betrachten, die das ganze Jahr über Gültigkeit hat“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl und verweist auf eine Erhebung der AK Wien Rechtsberatung. In nur drei Monaten wurden 45 Fälle gesammelt, in denen insbesondere Mütter am Arbeitsplatz benachteiligt wurden. Unter den Betroffenen befand sich lediglich ein Mann.

Rechtlich ist die Lage eindeutig: Das Gleichbehandlungsgesetz schützt Mütter und Väter vor Diskriminierungen am Arbeitsplatz. Demnach darf es aufgrund von Schwangerschaft oder Elternschaft keine Benachteiligung geben. „In der Praxis sieht es freilich anders aus. Immer wieder tauchen in unserer Rechtsberatung Fälle klassischer Diskriminierung auf“, sagt AK Präsidentin Anderl.

Über einen Untersuchungszeitraum von drei Monaten (September bis Dezember 2019) konnten insgesamt 45 Fälle gesammelt werden – womit also jeden zweiten Tag ein Fall auftritt. Übrigens: 44 davon betrafen Frauen. „Es sind also insbesondere die Mütter, die beim Wiedereinstieg mit Benachteiligungen rechnen müssen“, so Anderl. Die Angst vor einer Schlechterstellung im Job wird aber auch eine der Ursachen sein, warum deutlich weniger Väter in Karenz gehen oder Elternteilzeit beanspruchen.

Diese Benachteiligungen reichen von Verschlechterungen des Arbeitsklimas (39 Prozent) über Verlust der Führungsposition (11 Prozent) bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes (20 Prozent). In der überwiegenden Anzahl der Fälle erfolgte die Diskriminierung bei der Bekanntgabe der Elternteilzeit (26 Prozent), beim Wiedereinstieg in Teilzeit (24 Prozent) sowie ab Bekanntgabe der Schwangerschaft (28 Prozent).

Hier ein Beispiel aus der Rechtsberatung:

Die Arbeitnehmerin war Abteilungsleiterin. Nach der Geburt ihres Kindes vereinbarte sie eine Elternteilzeit im Ausmaß von 32 Wochenstunden. Noch vor Beginn der Elternteilzeit wurde ihr ein neuer Vertrag ohne Leitungsfunktion angeboten. Die Begründung seitens des Arbeitgebers: Umstrukturierungen. Tatsächlich wurde nur der Arbeitnehmerin in Elternteilzeit eine schlechtere Position angeboten. Alle anderen männlichen Abteilungsleiter in Vollzeit behielten ihre Funktionen. Die Arbeitnehmerin lehnte das Anbot ab. Daraufhin wurde die Arbeitnehmerin degradiert. Mit Hilfe der AK ging die Arbeitnehmerin gegen die verschlechternde Versetzung vor. Das Ergebnis: Der Verlust der Führungsposition erfolgte laut Gericht zu Unrecht.

„Wir empfehlen allen Eltern, derartige Benachteiligungen nicht hinzunehmen und sich an die Rechtsberatung der AK zu wenden“, so die AK Präsidentin. Weiters fordert Anderl von den Unternehmen den Einsatz eines Karenzmanagements, um den Wiedereinstieg als planbaren Prozess zu gestalten. Zudem müssen auch Mütter und Väter einen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit haben, die in Betrieben unter 21 Beschäftigten tätig sind. „Das wäre gerecht“, schließt Anderl.

Die AK setzt sich für #Gerechtigkeit ein. Seit 100 Jahren. #fürimmer.

Arbeiterkammer Wien
Michaela Lexa-Frank
Tel.: (+43) 50165-12141, mobil: (+43)664 8454166
michaela.lexa@akwien.at
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