Nüßlein: Bevölkerungsschutz wird ausgebaut

Nüßlein: Bevölkerungsschutz wird ausgebaut

Berlin (ots) – Corona-Prämie für Beschäftigte in der Pflege kommt

Am heutigen Donnerstag berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Zweite Bevölkerungsschutzgesetz. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzend, Georg Nüßlein:

„Der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Mit dem Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz werden die mit dem bereits im März beschlossenen ersten Bevölkerungsschutzgesetz getroffenen Maßnahmen weiterentwickelt und ergänzt.

Insbesondere liegt uns sehr am Herzen, den Beschäftigten in der Pflege unsere besondere Wertschätzung auszudrücken. Sie werden eine Prämie von bis zu 1.000 Euro erhalten, die von den Ländern oder Pflegeeinrichtungen auf bis zu 1.500 Euro erhöht werden kann. Daneben wird die Möglichkeit geschaffen, dass die gesetzliche Krankenversicherung bei besonders gefährdeten Personen wie z.B. Pflegekräften die Testung auf eine Corona-Infektion zahlt, auch wenn keine Symptome vorliegen. Auch die Möglichkeit der Übernahme von Tests auf Immunität gegen Corona wird geregelt. Zudem helfen wir Menschen, die privat krankenversichert sind und sich ihren aktuellen Tarif aufgrund der Corona-Krise nicht mehr leisten können. Sie können nach einem Wechsel in den Basistarif innerhalb von zwei Jahren wieder in ihren vorherigen Tarif zurückwechseln.

Die Einbringung des Gesetzes wurde leider überlagert von der Diskussion um die Einführung einer Impfpflicht. Diese ist aktuell kein Thema, allein deshalb, weil es keinen Impfstoff gegen das Coronavirus gibt – und Impfungen in Deutschland ganz grundsätzlich nicht vorgeschrieben sind. Außerdem sah der Gesetzentwurf eine Konkretisierung der bereits heute bestehenden Impfdokumentation und eine Erweiterung dieser Dokumentation auf den Immunitätsstatus vor. Da es derzeit noch offene Fragen bezüglich einer wissenschaftlich zweifelsfreien Feststellung der Immunität gibt, wurden die entsprechenden Regelungen aus dem Gesetzentwurf genommen.“

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