POL-PPMZ: Kriminalstatistik des Polizeipräsidiums Mainz für das gesamte Dienstgebiet und die Stadt Mainz
POL-PPMZ: Kriminalstatistik des Polizeipräsidiums Mainz für das gesamte Dienstgebiet und die Stadt Mainz
Mainz (ots) – Die polizeiliche Kriminalstatistik zeigt einen Blick auf die Gesamtentwicklung der Straftaten im Jahr 2019 im Dienstgebiet des Polizeipräsidiums Mainz. Das PP Mainz erfüllt die Aufgaben der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung in der Landeshauptstadt Mainz, in der kreisfreien Stadt Worms, in den Landkreisen Alzey-Worms, Mainz-Bingen und Bad Kreuznach. Im Donnersbergkreis umfasst unsere Zuständigkeit die Verbandsgemeinden Kirchheimbolanden, Eisenberg und Göllheim. Teile des Landkreises Birkenfeld fallen ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich. Die Einwohnerzahl beträgt ca. 830.000 Menschen.
In dieser Veröffentlichung erfolgt auch ein Blick auf die Stadt Mainz. Für die Bereiche der Polizeidirektion Bad Kreuznach und Worms wird die Veröffentlichung der PKS am Freitag, 17.04.2020 auf deren Webseiten veröffentlicht(Links hierzu und zu den Statistiken früherer Jahre finden Sie am Ende des Textes).
Im Jahr 2019 erfasste das PP Mainz 48.628 Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), 6,6 % weniger als im Vorjahr (-3.446 Fälle). Die Aufklärungsquote (AQ) befand sich auf einem ähnlich hohen Niveau wie im Vorjahr.
Allein aus der Anzahl der Straftaten lässt sich grundsätzlich keine Aussage zur Sicherheitslage in einem bestimmten Gebiet ableiten. Als Indikator für die Kriminalitätsbelastung dient vielmehr die sogenannte Häufigkeitszahl (Straftaten pro Jahr je 100.000 Einwohner). Insofern erscheint es bemerkenswert, dass die Häufigkeitszahl (HZ) des PP Mainz sich in 2019 erneut prägnant verbesserte und zwar von 6.256 auf 5.809 Straftaten je 100.00 Anwohner.
Entwicklung in den einzelnen Deliktsbereichen
1. Straftaten gegen das Leben Die Gesamtzahl der Straftaten gegen das Leben befindet sich im Zehn-Jahresvergleich weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau. In sieben Fällen handelte es sich um eine versuchte Tat. Vier der genannten zwölf Fälle stehen im Zusammenhang mit Gewalt in engen sozialen Beziehungen. Alle, diesem Deliktfeld zugehörigen, Straftaten konnten aufgeklärt werden (AQ: 100%).
2. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Die Anzahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung stieg im Vergleich zu den Vorjahren an. Dieser Anstieg ist jedoch vorrangig auf Gesetzesänderungen aus dem Jahr 2016 zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung zurückzuführen. Überdies ist der Anstieg der Fallzahlen in dem in Rede stehenden Phänomenbereich mit einer angestiegenen Fallzahl im Bereich der Verbreitung pornographischer Schriften zu begründen. Diese ist im Wesentlichen mit der Zunahme sog. NCMEC-Verfahren zu begründen.
3. Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit Im Deliktsbereich der Rohheitsdelikte sind für das Jahr 2019 rückläufige Fallzahlen zu verzeichnen. Delikte in diesem Phänomenbereich, insbesondere Körperverletzungen, ereignen sich häufig im Zusammenhang mit Großveranstaltungen, Brauchtumsveranstaltungen und Volksfesten sowie im Zusammenhang mit Gaststätten- und Diskothekenbesuchen.
4. Diebstahl ohne erschwerende Umstände Die Fallzahlen des einfachen Diebstahls sind präsidialweit seit 2016 rückläufig. Im Jahr 2019 konnte der im Langzeitvergleich niedrigste Wert erreicht werden.
5. Diebstahl unter erschwerenden Umständen Im Deliktbereich des Diebstahls unter erschwerenden Umständen konnte für 2019 ebenfalls ein Rückgang verzeichnet werden. Die Fallzahlen befinden sich damit in der Langzeitbetrachtung auf dem niedrigsten Stand.
6. Wohnungseinbruchsdiebstahl Nach einem leichten Anstieg in 2018 sanken die Fallzahlen im Deliktsbereich des Wohnungseinbruchdiebstahls im Jahr 2019 auf einen Tiefstwert. Darüber hinaus konnte die Aufklärungsquote signifikant auf 30,3 % gesteigert werden. Der Anteil der versuchten Wohnungseinbruchdiebstähle bewegte sich zudem in 2019 auf einem ähnlich niedrigen Niveau wie in 2018. Die vorab dargestellten Erfolge (geringste Fallzahlenbelastung seit 15 Jahren, höchste Aufklärungsquote im Langzeitvergleich) dürften nicht zuletzt auf umfangreiche polizeiliche Maßnahmen des PP Mainz zurückzuführen sein. Diese umfassten neben schwerpunktorientierten mobilen und stationären Kontrollmaßnahmen, gezielte täterorientierte Ermittlungen, qualifizierte Tatortaufnahmen und Präventionsmaßnahmen.
7. Diebstahl unter erschwerenden Umständen an/aus Kraftfahrzeugen Im Bereich des schweren Diebstahls an/aus Kfz konnte in 2019 der im Langzeitvergleich niedrigste Wert verzeichnet werden. Darüber hinaus stieg die Aufklärungsquote leicht an.
8. Taschendiebstahl Auch die Fallzahlen im Bereich des Taschendiebstahls waren im Vergleich zu 2018 leicht rückläufig. Damit konnte für 2019 der im Langzeitvergleich niedrigste Wert erreicht werden. Räumlicher Schwerpunkt war mit 382 der insgesamt 707 Taten das Stadtgebiet Mainz (54,0 %). Die nach wie vor vergleichsweise niedrige Aufklärungsquote in dem in Rede stehenden Deliktsbereich ist darauf zurückzuführen, dass es sich um ein sehr schwer aufzuklärendes Delikt handelt, bei dem die Täter sehr professionell und konspirativ agieren.
9. Vermögens- und Fälschungsdelikte Die Fallzahlen der Vermögens- und Fälschungsdelikte sanken im Jahr 2019 auf das niedrigste Niveau im Langzeitvergleich.
10. Tatverdächtige (TV) Die Anzahl der tatverdächtigen Personen sank gegenüber 2018 um 7,3 %. Der Anteil der tatverdächtigen Nichtdeutschen und der Zuwanderer nahm zudem ab und befindet sich im Fünf-Jahres-Vergleich auf dem niedrigsten Niveau.
Tatverdächtige Zuwanderer einzelner Deliktsbereiche Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass die Anzahl der tatverdächtigen Zuwanderer im Berichtsjahr 2019 im Bereich der Rohheitsdelikte um 17,9 % und im Bereich der Vermögensdelikte um 10,9 % zurückging.
11. Besondere Ermittlungsverfahren der Kriminaldirektion Mainz
„Call-Center-Betrug“ Aufgrund des besonderen Modus Operandi und der starken Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung ist das Kriminalitätsphänomen „Call-Center-Betrug“ bzw. „Legendenbetrug“ mit den Unterkategorien „Falsche Polizeibeamte“, „Enkeltrick“, „Gewinnversprechen“ und „Falsche Software-Mitarbeiter“ als herausragendes Deliktsfeld zu kennzeichnen. Nachfolgend wird das Phänomen daher einer tiefergehenden Betrachtung unterzogen.
„Falsche Polizeibeamte“ Der Phänomenbereich des „Falschen Polizeibeamten“ erfuhr 2018 mit 306 Fällen einen rasanten Anstieg. Im Jahr 2019 sind die Fallzahlen mit 201 Fällen (-34,3 %) rückläufig.
Die Täter kontaktieren aus Call-Centern, meist aus dem Ausland, ältere Menschen und geben sich als Polizei- bzw. Kriminalbeamte aus. Aufgrund angeblicher Einbrüche in der Nachbarschaft oder Festnahmen von Einbrechern, bei denen Listen mit Daten potentieller Opfer sichergestellt wurden, wird geraten, Bargeld und sonstige Vermögenswerte durch die Polizei in Verwahrung nehmen zu lassen. Mittäter in Deutschland koordinieren die Abholung. Der Kriminaldirektion Mainz wurden 2019 vier vollendete Taten mit einem Schaden von insgesamt 193.950 EUR bekannt.
„Enkeltrick“ Die Fallzahlen beim Enkeltrick beliefen sich mit 54 Fällen im Jahr 2019 auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr (2018: 56 Fälle).
„Gewinnversprechen“ Im Phänomenbereich des „Gewinnversprechens“ war im Jahr 2018 mit 139 Fällen ein massiver Anstieg von 439,21 % gegenüber dem Jahr 2017 festzustellen. Im Jahr 2019 gingen die Fallzahlen jedoch mit 102 erfassten Fällen leicht zurück. Die Opfer werden über einen angeblichen Gewinn telefonisch informiert und es wird ihnen glaubhaft gemacht, dass sie vorab eine Gebühr bezahlen müssen. Hierzu werden sie zur Einlösung von virtuellem Geld, welches sie zuvor z. B. an Tankstellen in Form von Geldwertkarten kaufen können, animiert. Viele Opfer erkennen den Betrugsversuch und beenden das Telefongespräch vorzeitig.
„Falsche Software-Mitarbeiter“ Bei dem Deliktsphänomen der „Falschen Software-Mitarbeiter“ handelt es sich um professionell agierende Täter, die sich an dem bundesweit auftretenden Phänomen des „Support-Betrugs“ orientieren. Die Anzahl der Delikte im Zusammenhang mit diesem Phänomen lag im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mainz im Jahr 2019 bei 46 Fällen (2018: 46 Fälle). Die meist englischsprachigen Anrufer weisen ihre Opfer etwa auf einen vermeintlichen Virenbefall ihres Computers hin. Gegen die Zahlung einer Gebühr versprechen sie eine Reparatur per Fernwartung. Meist wird der Nutzer aufgefordert eine Software herunterzuladen, bei der es sich tatsächlich um Malware handelt. Diese Software ermöglicht den Betrügern weitere Manipulationen am PC des Opfers vorzunehmen. Sie erlaubt ihnen beispielsweise das Ausspähen von Bank- und Kreditkartendaten oder Sperren des Computers mittels Passwort.
12. Betrachtung der Kriminalitätsentwicklung der Stadt Mainz Die für den Bereich der Stadt Mainz zu verzeichnenden Fallzahlen waren 2019 leicht rückläufig und befinden sich auf dem niedrigsten Niveau der letzten fünf Jahre.
Die Rohheitsdelikte bzw. die Gewalt im öffentlichen Raum im Bereich der Stadt Mainz sind rückläufig.
Die Straßenkriminalität der Stadt Mainz stieg leicht an. Dies ist insbesondere auf den Anstieg im Bereich der einfachen Diebstahlsdelikte von Fahrrädern zurückzuführen. In diesem Deliktsbereich sind die Fallzahlen im Stadtgebiet Mainz im Jahr 2019 um 89,2 % auf 227 Fälle angestiegen. Der Anstieg ist hauptsächlich mit einzelnen Tatserien und der höheren Anzeigenbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit der Onlinewache zu begründen.
Link zur Seite Kriminalstatistik der Polizei RLP mit einer umfangreichen Präsentation der PKS des PP Mainz. Zahlen für den Bereich der Stadt Mainz finden Sie ab Folie 26. https://www.polizei.rlp.de/de/service/statistiken/kriminalstatistik/
Webseite der Polizeidirektion Bad Kreuznach: https://www.polizei.rlp.de/de/die-polizei/dienststellen/polizeipraesidium-mainz/polizeidirektion-bad-kreuznach/
Webseite der Polizeidirektion Worms https://www.polizei.rlp.de/de/die-polizei/dienststellen/polizeipraesidium-mainz/polizeidirektion-worms/
Rückfragen bitte an:
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E-Mail: ppmainz.presse@polizei.rlp.de
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