Coronavirus – Drobits: Datenschutz und Infektionsbekämpfung müssen sich nicht widersprechen
Coronavirus – Drobits: Datenschutz und Infektionsbekämpfung müssen sich nicht widersprechen
Datennutzung muss verhältnismäßig und zeitlich befristet sein; Datenschutzrat rechtzeitig einbinden
Wien (OTS/SK) – Die rechtzeitige, frühzeitige Einbindung des Datenschutzrates in der aktuellen Diskussion um die Verwendung von Daten zur Bekämpfung der Corona-Krise fordert Christian Drobits, Datenschutzsprecher der SPÖ. „Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation, in der es um den Schutz des menschlichen Lebens geht. Datenschutz be- und verhindert diesen Menschenschutz nicht. Es muss aber das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gelten und es braucht, falls notwendig, eine befristete, gesetzliche Regelung!“, appelliert Drobits. ****
Sicherzustellen sei, dass die benötigten Daten nur zu diesem konkreten Zweck verarbeitet und danach nachweislich gelöscht werden. Und sicherzustellen sei auch, dass für diesen Katastrophenfall die gesetzliche Regelung befristet sein soll. Anonymisierte Daten, zum Beispiel Mobilfunkdaten, können bereits jetzt jederzeit verarbeitet werden, wenn es um statistische Auswertung zum Nachweis von Infektionsketten geht (Big Data). Deshalb wäre eine generelle Ablehnung von Big Data kontraproduktiv.
„Ich bekenne mich daher eindeutig zur parlamentarischen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Krisen wie jetzt die Corona-Pandemie können gemeinsam nur mit gesetzlichen Regelungen erfolgreich bekämpft werden, in der die Rechtsstaatlichkeit an erster Stelle steht“, sagt Drobits.
„Die Nutzung von Daten im Kampf gegen das Corona-Virus ist durchaus legitim, darf aber nicht den Aspekt der Verhältnismäßigkeit verlieren. So wie zB. Notfall-Apps auf freiwilliger Basis zur Standortbestimmung bei Unfällen dienen, anstelle einer willkürlichen Totalüberwachung des Staates. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht das ‚ob‘ entscheidend, sondern das ‚wie‘. Datenschutz soll mit Menschenschutz eine Symbiose bilden, inklusive der vorausgesetzten Eigenverantwortung wie Abstandhalten und Hygiene.“
Auch ist der direkte Zugriff auf Handydaten infizierter Personen in diesem Zusammenhang auszuschließen, ebenso die Standardüberwachung. „Infizierte Menschen dürfen nicht vom Opfer zum Täter werden.“
Was die Einbeziehung des Datenschutzrates betrifft, weist Drobits darauf hin, dass dieser gesetzlich für die Beratung der Bundesregierung in datenschutzrechtlichen Fragen zuständig ist. „In diesem sind nicht nur Datenschutzexpertinnen und –experten aller parlamentarischen Fraktionen vertreten, sondern auch ausgewiesene Expertinnen und Experten aus der Zivilgesellschaft, wie Professor Nikolaus Forgo oder Professorin Ingrid Schaumüller-Bichl, sowie auch Vertreterinnen und Vertreter von Länder, Gemeinden, der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer. Damit bildet dieses Gremium ein breites gesellschaftliches Spektrum innerhalb Österreichs ab. Es wäre fahrlässig, wenn die Bundesregierung diese ihr gesetzlich zur Verfügung stehende Einrichtung nicht nützen würde, da dieses Gremium für seine äußerst rasche und auf hohem Niveau basierende Arbeit bekannt ist und geschätzt wird“, so Drobits. (Schluss) ah/ls
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