Insellösungen gefährden die gesamte Wertschöpfungskette
Insellösungen gefährden die gesamte Wertschöpfungskette
Berlin (ots) – Die vom Kabinett beschlossenen Maßnahmen zum Schutz der Mieter und Verbraucher sind wichtige Schritte, um durch die COVID-19-Krise verursachte existenzielle Sorgen zu mindern. Es darf hierbei aber nicht zu einer Situation kommen, bei der die Wertschöpfungskette aller zur Existenz des Einzelhandels in Handelsimmobilien nötigen Akteure durch Insellösungen unmittelbar in Frage gestellt und deren Existenz bedroht wird.
Es ist daher zwingend notwendig, dass der geplante Anspruch auf Leistungsverweigerung (Moratorium) für alle Verträge und insbesondere auch für die gewerblichen Darlehensverträge nachgebessert wird. Die im Gesetz zur Abmilderung der Folge der Covid-19 Pandemie formulierte Insellösung, die nur die Verbraucherdarlehen berücksichtigt, ist einseitig. Eigentümer und Bestandshalter von Immobilien oder Immobilienfonds werden von dieser Regelung ausgeschlossen. Aufgrund der Mieteinnahmeausfälle hat dies eine unmittelbare Auswirkung auf deren Darlehensverpflichtungen. Dies wiederum wird zu massiven Ausfällen bei den Kreditinstituten führen, mit unübersehbaren Folgen für die Kreditwirtschaft. Die Existenz aller Akteure wird somit stark gefährdet.
Die zu erwartenden Stundungen und auch Ausfälle von Mietzahlungen dürfen daher nicht einseitig zu Lasten eines Partners der gesamten Wertschöpfungskette erfolgen.
Die durch die Krise bedingten Verzögerungen der Bauindustrie werden in den kommenden Tagen und Wochen zunehmen. Die gravierenden Folgen, die aus einer verspäteten Fertigstellung einer Handelsimmobilie mit vielen Mietern entstehen, werden auch von dem Ausschluss mittlerer und großer Unternehmen in dem Moratorium nicht berücksichtigt. Heute mit Einzelhändlern geschlossene Mietverträge für, im Bau befindliche, Handelsimmobilien beinhalten immer einen fest vereinbarten Eröffnungstermin. Es ist zu erwarten, dass es zu massiven Störungen bestehender Zeitpläne der Bauindustrie kommen wird und in der Folge dann vertraglich vereinbarte Termine nicht haltbar sind. Es droht eine verzögerte große Welle weiterer Verwerfungen innerhalb der Wertschöpfungskette, zu deren Leidtragenden auch Städte und Kommunen zählen dürften, da innenstadtrelevante Handelsimmobilien in Schieflage geraten könnten.
„Nun müssen alle Händler, Einkaufszentrenbetreiber und Eigentümer sowie Banken und Bauunternehmen solidarisch zusammenstehen und die für die gesamte Wertschöpfungskette zwingend nötige Nachbesserung von der Bundesregierung gemeinsam einfordern.“ wünscht sich GCSC Vorstand Harald Ortner.
Der German Council of Shopping Centers e.V. (GCSC) nennt sich in German Council of Shopping Places um. Er wird damit seiner Aufgabe als bundesweite einzige Interessenverband des Handels und der Handelsimmobilienwirtschaft gerechter, da so die unterschiedlichen und vielseitigen lebendigen Marktplätze seiner Mitglieder deutlicher werden.
Rund 750 Mitgliedsunternehmen der Bereiche Handel, Entwicklung und Analyse, Finanzierung, Center-Management, Architektur, Handelsimmobilien, Einzelhändler und Marketing-Spezialisten sowie Städte und Kommunen bilden hier einen aktiven Interessenzusammenschluss als ideale Networkingbasis des Handels und der Handelsimmobilienakteure.
Mit rund 1 Million Arbeitnehmern und direkt verbundenen Dienstleistern repräsentieren die Mitgliedsunternehmen des GCSC einen bundesweit bedeutenden Wirtschaftszweig.
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Ingmar Behrens, Bevollmächtigter des Vorstandes
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