AK fordert: Gesetzliche Abschaltungsverbote während der Corona-Krise bei Strom, Gas und Wärme

AK fordert: Gesetzliche Abschaltungsverbote während der Corona-Krise bei Strom, Gas und Wärme
Nicht alle Strom- und Gaslieferanten verzichten freiwillig auf Abschaltungen, nur die großen machen das. Auch Wärmelieferanten machen nicht mit.
Wien (OTS) – Für viele Menschen bedeutet die derzeitige Corona-Krise eine große Belastung. Das betrifft auch die finanzielle Situation vieler Haushalte, weil durch Arbeitslosigkeit das Einkommen rapide sinkt. Die Versorgung mit Strom, Gas und Wärme ist zentral für unser Leben, insbesondere in dieser herausfordernden Zeit, wo wir alle zu Hause bleiben sollen. Deshalb fordert die AK ein gesetzliches Abschaltverbot der Energieversorgung während dieser Krise, um den Menschen die Sorge zu nehmen, nicht mehr heizen oder kochen zu können.
Die großen Energieversorger für Strom und Gas haben bereits angekündigt, während der Corona-Krise auf Abschaltungen zu verzichten. Dieser freiwillige Kommittent wird von der AK ausdrücklich begrüßt. „Aber es müssen alle Energieversoger, auch die kleinen und vor allem auch die Nah- und Fernwärmeversorger ins Boot geholt werden“, sagt Christa Schlager, Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik in der AK.
Im Jahr 2018 gab es nach Angaben der E-Control bei Strom rund 43.000 Abschaltungen, bei Gas rund 4.000. Für den Wärmebereich gibt es zwar keine offiziellen Abschaltungszahlen, aber feststeht: In Österreich konnten es sich im Jahr 2018 rund 140.000 Personen nicht leisten, ihre Wohnung ausreichend warm zu halten. Das zeigt auch eine aktuelle Heizartenstudie der AK. Daher fordert die AK ein gesetzliches Abschaltverbot für Strom, Gas und Wärme während der Dauer der Corona-Krise. Rasches Handeln ist hierbei das Gebot der Stunde.
Um zu verhindern, dass hohe Energie-Rechnungen und Nachzahlungen Menschen in finanzielle Bedrängnis bringen, fordert die AK darüber hinaus für Haushalte, die über wenig Einkommen verfügen, ein Recht auf Ratenzahlung bis hin zur Stundung, um den Menschen eine Atempause zu verschaffen. Aber es braucht noch mehr für jene Menschen, die durch Betriebsschließungen, Jobverlust oder Arbeitslosigkeit ihre Rechnung einfach nicht mehr bezahlen können. Für sie braucht es einen Unterstützungsfonds, bei dem Menschen unkompliziert Anträge auf Übernahme der Energiekosten stellen können. Denn vor allem für armutsbetroffene Haushalte stellen Energiekosten eine wesentliche Belastung dar: Rund 14% machen diese Kosten am durchschnittlichen Einkommen eines armutsbetroffenen Haushalts aus. Nimmt man die Wohnkosten noch dazu, geben diese Haushalte mehr als die Hälfte der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel für Energie und Wohnen aus. „Jetzt gilt es rasch zu handeln: Die Menschen müssen zu Hause bleiben, aber es muss ihnen auch dabei auch geholfen werden, ihre Wohnungen warm halten zu können“ sagt AK Expertin Christa Schlager.
Die AK setzt sich für #Gerechtigkeit ein. Seit 100 Jahren. #fürimmer.
Arbeiterkammer Wien
Miriam Koch
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