Daimler-Abgasskandal: Mercedes zu Kaufpreiserstattung verurteilt / Schadhaftes Fahrzeug GLK 220 CDI wird zurückgenommen

Daimler-Abgasskandal: Mercedes zu Kaufpreiserstattung verurteilt / Schadhaftes Fahrzeug GLK 220 CDI wird zurückgenommen

Berlin (ots) – Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal in Rheinland-Pfalz hat die Daimler AG zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags verurteilt. Der Autobauer muss einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit Abschalteinrichtung zur Manipulation der Abgasreinigung zurücknehmen und dem Kläger, vertreten durch die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, 27.181,72 Euro nebst Zinsen erstatten.

Geklagt hatte der Besitzer eines Mercedes GLK 220 CDI 4MATIC mit der Abgasnorm Euro 5 und einem Dieselmotor der Baureihe OM651. Aufgrund der unzulässigen Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, die in Testsituationen die Abgasrückführung mittels einer niedrigeren Kühlmitteltemperatur reduziert, wurde das betreffende Fahrzeug bereits vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen. Außerdem enthält das Mercedes-Modell ein Thermofenster, das die Wirkung des Abgasrückführungssystems je nach Außentemperatur verringert, sodass die Stickoxidemissionen erheblich ansteigen. Diese beiden Arten der unzulässigen Abschalteinrichtung führen dazu, dass der Mercedes GLK 220 CDI die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte im Straßenverkehr nicht einhält.

Die Daimler AG hat vor Gericht nicht erklären können, wozu die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung im Fahrzeug eingesetzt wird. Das Landgericht Frankenthal geht daher davon aus, dass der Autohersteller auf Kosten der Umwelt und der Gesundheit von Menschen den eigenen Umsatz steigern wolle. Dazu habe die Daimler AG sowohl die Prüfbehörden als auch die Verbraucher getäuscht und die Schädigung des Kunden in Kauf genommen.

Urteil: Daimler AG handelte vorsätzlich und sittenwidrig

Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) entschied im Urteil vom 6. März 2020, dass die Daimler AG vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt habe, als sie wissentlich ein Fahrzeug verkauft hat, das die gesetzlich geltenden Grenzwerte für Stickoxidemissionen nicht einhalten kann. Der Kläger hat demnach ein Fahrzeug gekauft, das er mit dem Wissen über die unzulässige Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte.

Vom Kaufpreis des Mercedes GLK 220 CDI 4MATIC in Höhe von 39.000 Euro wurde eine Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer abgezogen. Dabei werden Kaufpreis, Kilometerstand bei Kauf sowie aktueller Kilometerstand und Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs miteinander verrechnet:

[Kaufpreis x (aktueller Kilometerstand – Kilometerstand bei Kauf)] / Gesamtlaufleistung = Nutzungsentschädigung

Der klagende Verbraucher erhält damit 27.181,72 Euro nebst Zinsen von der Daimler AG erstattet und gibt das schadhafte Fahrzeug zurück.

Berufung: Nutzungsentschädigung soll neu berechnet werden

Gemeinsam mit der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN wird der Kläger Berufung gegen das Urteil einlegen. Zur Berechnung der Nutzungsentschädigung ging das Landgericht Frankenthal von einer Gesamtlaufleistung von 250.000 Kilometern aus – die mögliche Strecke, die das Fahrzeug während seiner Lebensdauer zurücklegen könnte. Legt man der Berechnung jedoch eine Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern zugrunde – ein realistischer Wert für einen Mercedes SUV – ergibt sich eine noch höhere Entschädigungssumme für den Kunden. In der nächsten Instanz will die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN dies durchsetzen.

Die Kanzlei VON RUEDEN hat sich auf den Abgasskandal spezialisiert. Sie erzielte die ersten vier Urteile gegen die Daimler AG und vertritt heute bundesweit mehr als 5.000 Verbraucher gegen die Autohersteller im Dieselskandal.

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