Christoph Harand zieht wegen der Punkteregelung der Erste Bank Eishockey Liga abermals vor Gericht
Christoph Harand zieht wegen der Punkteregelung der Erste Bank Eishockey Liga abermals vor Gericht
Mureck (OTS) – Der ehemalige österreichische Eishockeyteamspieler Christoph Harand hat den Dornbirner Eishockey Club als seinen ehemaligen Arbeitgeber wegen der Punkteregelung der Erste Bank Eishockey Liga geklagt.
Nachdem Christoph Harand wegen der Punkteregelung der Erste Bank Eishockey Liga vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien bereits die Liga geklagt hat, ist der 102-fache ehemalige Eishockeyteamspieler Österreichs, der sein Heimatland bei insgesamt acht Welt- und Europameisterschaften vertreten hat, auch gegen den Dornbirner Eishockey Club vor Gericht gezogen. Im Rahmen dieses Arbeitsrechtsprozesses vor dem Landesgericht Feldkirch als Arbeits-und Sozialgericht wird Christoph Harand – wie schon im Prozess vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien – von Sportrechtsanwalt Mag. Dr. Johannes Reisinger (Spezialgebiete: nationales und internationales Sportrecht sowie Vereins- und Verbandsrecht) rechtsfreundlich vertreten.
Durch die Anwendung der Punkteregelung der Erste Bank Eishockey Liga fühlt sich Christoph Harand einer Altersdiskriminierung ausgesetzt. Durch die Nichtverlängerung des Arbeitsvertrages durch den Dornbirner Eishockey Club – bedingt durch die Punkteregelung der Erste Bank Eishockey Liga – über den Zeitraum 17.12.2012 hinaus ist Christoph Harand ein Vermögensschaden entstanden, der gegenüber dem Dornbirner Eishockey Club klagsweise geltend gemacht wird.
Christoph Harand konnte vor dem Oberlandesgericht Innsbruck bezüglich des geltend gemachten Vermögensschadens einen Teilerfolg erzielen, als die Arbeitsrechtssache vom Oberlandesgericht Innsbruck zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das LG Feldkirch als Erstgericht zurückgewiesen worden ist. Die nächste Tagsatzung vor dem Landesgericht Feldkirch als Arbeits- und Sozialgericht findet am 2.3.2020 statt.
Rechtsanwaltskanzlei Mag. Dr. Johannes Reisinger
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