Campact-Kommentar / Ein Jahr Attac-Urteil: Reform der Gemeinnützigkeit dringender denn je

Campact-Kommentar / Ein Jahr Attac-Urteil: Reform der Gemeinnützigkeit dringender denn je

Verden / Aller (ots) – Am Mittwoch geht die gerichtliche Auseinandersetzung um Attac weiter – genau ein Jahr, nachdem der Bundesfinanzhof empfohlen hat dem globalisierungskritischen Netzwerk die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Insgesamt ist das Klima für gemeinnütziges Engagement rauher geworden. Nach dem Attac-Urteil verloren Campact, der VVN-BdA und andere den steuerlichen Status. Die aktuelle Situation kommentiert Damian Ludewig, Kampagnendirektor von Campact:

„Tausende sind nach dem Anschlag von Hanau auf die Straßen gegangen, um für unsere freiheitliche Gesellschaft zu demonstrieren. Genau diesen Einsatz fordern Politikerinnen und Politiker auch immer wieder von der Zivilgesellschaft. Doch bisher ist eine solche tagesaktuelle, politische Mobilisierung nicht durch das Gemeinnützigkeitsrecht gedeckt. Ein Sportverein zum Beispiel, der zu einer Mahnwache gegen Rassismus aufruft, muss um seine Gemeinnützigkeit zittern. Für alle, die letzte Woche ein Zeichen der Menschlichkeit gesetzt haben, ist das purer Hohn. Wir müssen jetzt eine Eiszeit für zivilgesellschaftliches Engagement verhindern.

Ein Jahr nach dem Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs ist es höchste Zeit, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz seine Ankündigungen umsetzt und endlich für Rechtssicherheit für das gesellschaftliche Engagement gemeinnütziger Organisationen sorgt. Campact fordert, dass er umgehend einen tragfähigen Vorschlag zur Neuregelung des Gemeinnützigkeitsrechts vorlegt, der einen stringenten Katalog an gemeinnützigen Zwecken enthält und sicherstellt, dass gemeinnützige Zwecke auch durch gesellschaftspolitisches Engagement verfolgt werden dürfen.“

Zum Hintergrund:

Die Bürgerbewegung Campact hat im Oktober 2019 den Status einer gemeinnützigen Organisation verloren. Das Berliner Finanzamt für Körperschaften hat dem Verein den Status mit der Begründung aberkannt, dass Campact überwiegend allgemeinpolitisch tätig gewesen sei. Die Entscheidung des Finanzamtes war eine direkte Folge des Attac-Urteils vom Februar 2019. Darin hat der Bundesfinanzhof (BFH) u.a. den Begriff der politischen Bildung sehr viel enger als bisher definiert.

Campact-Appell an Bundesfinanzminister Scholz: aktion.campact.de/gemeinnuetzigkeit/appell (https://aktion.campact.de/gemeinnuetzigkeit/appell)

Pressekontakt:

Svenja Koch, Pressesprecherin Campact e.V., Tel.: 04231 957 590,
koch@campact.de


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