POL-UL: Gemeinsame Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Ulm, der Stadt Ulm und der Staatsanwaltschaft Ulm vom 30. Januar 2020
Ulm (ots) – Junge Menschen und Opferschutz im Mittelpunkt – Stadt Ulm, Staatsanwaltschaft Ulm und Polizeipräsidium Ulm nehmen das Haus des Jugendrechts Ulm in Betrieb
Junge Menschen testen im Rahmen ihres Erwachsenwerdens auch Grenzen aus. Das schaffen sie meist, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Wenn es aber doch einmal so weit kommt, soll ihnen bald wieder auf den rechten Weg geholfen werden. Damit dies noch besser gelingt, haben Stadt, Staatsanwaltschaft und Polizei in Ulm jetzt ein Haus des Jugendrechts in Betrieb genommen.
22 Beschäftigte der Behörden arbeiten seit Jahresbeginn im Haus des Jugendrechts in der Schaffnerstraße in Ulm. Die Zusammenarbeit der Behörden unter einem Dach soll durch einen optimierten Informationsfluss und gemeinsame Strategien zeitnah eine angemessene und wirkungsvolle Reaktion auf das Fehlverhalten junger Menschen ermöglichen. Denn die Strafe soll, um erzieherische Wirkung zu entfalten, „auf dem Fuß folgen“. Ziel der staatlichen Maßnahmen sei, eine Verhaltensänderung in Bezug auf Fehlverhalten zu bewirken, um junge Menschen rechtzeitig aus dem Sog der Kriminalität zu holen. Dazu gehörten auch sozialpädagogische Angebote und erzieherische Maßnahmen. Aber auch die Belange von Opfern sollen berücksichtigt werden, mit denen ein Ausgleich möglichst bald nach der Tat erfolgen soll.
„Anders als im Erwachsenenstrafrecht, wo sich die Höhe der Strafe maßgeblich nach der Schuld des Täters bemisst, stehen im Jugendstrafrecht erzieherische Gesichtspunkte im Vordergrund. Es geht nicht um Sühne, Vergeltung, Abschreckung oder Sicherung der Allgemeinheit, sondern um Erziehung, Sozialisation und Resozialisierung. Um dieser besonderen Sichtweise gerecht zu werden, braucht es die enge Kooperation der am Verfahren Beteiligten, um möglichst rasch mit pädagogischen Mitteln und Prävention einzusteigen, bevor Handlungsmuster jugendlicher Straftäter sich verfestigen. Das Haus des Jugendrechts setzt diese Idee in eine Struktur um“, sagt Bürgermeisterin Iris Mann, Dezernentin für Bildung und Soziales der Stadt Ulm.
„Straftaten junger Menschen sind oft Ausdruck der Suche nach Orientierung. Deshalb steht im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke ganz im Vordergrund“, so der Leiter der Staatsanwaltschaft Ulm, Christof Lehr. „Die enge Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft mit der Jugendhilfe in Strafsachen der Stadt und des Landkreises, den Jugendrichtern und weiteren externen Kooperationspartnern soll den jungen Menschen schnell die Konsequenzen ihres Tuns verdeutlichen, ihnen aber auch auf sie individuell abgestimmte erzieherische Hilfe anbieten.“
„Die Bekämpfung von Kriminalität ist gleichzeitig auch Opferschutz“, sagte der Ulmer Polizeipräsident Bernhard Weber zum Start des Hauses des Jugendrechts, und weiter: „Opferschutz ist der Polizei sehr wichtig. Genauso wichtig ist aber, jungen Menschen schnell ein Signal zu geben, wenn sie auf dem falschen Weg sind. Deshalb bringt die Polizei mit 17 von insgesamt 22 Bediensteten den Großteil des Personals in das Haus des Jugendrechts ein. Das ist es uns wert.“ Von der Polizei arbeiten 15 Beamtinnen und Beamte der Schutz- und Kriminalpolizei und zwei Tarifbeschäftigte im Haus des Jugendrechts. Die Polizei habe erfahrene Jugendsachbearbeiterinnen und -bearbeiter zusammengezogen, um mit großer Kompetenz hohe Qualitätsstandards zu gewährleisten und auch so die Bearbeitungszeiten der Sachverhalte zu straffen.
Info:
Die baden-württembergische Landesregierung vereinbarte im Koalitionsvertrag eine Ausweitung des Kooperationsmodells „Haus des Jugendrechts“ zur Bekämpfung der Jugenddelinquenz. Die Initiative für ein Haus des Jugendrechts in Ulm wurde Ende Mai 2015 von einer Lenkungsgruppe der Kooperationspartner Stadt Ulm, Staatsanwaltschaft Ulm und Polizeipräsidium Ulm unter Beteiligung des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis ergriffen. Im weiteren Verlauf befasste sich eine behördenübergreifende Projektgruppe mit den Rahmenbedingungen und der konkreten Ausgestaltung des Hauses des Jugendrechts in Ulm. Die Ergebnisse der Arbeit der Projektgruppe mündeten in einer Kooperationsvereinbarung.
Das Ulmer Haus des Jugendrechts ist das fünfte in Baden-Württemberg und eines von 20 im gesamten Bundesgebiet.
Die Beschäftigten im Haus des Jugendrechts verantworten die präventiven und repressiven Maßnahmen der beteiligten Behörden, also von Stadt Ulm, Staatsanwaltschaft Ulm und Polizeipräsidium Ulm, wenn junge Menschen im Verdacht stehen, straffällig geworden zu sein. Das betrifft Kinder, Jugendliche und Heranwachsende mit Wohnsitz im Stadtkreis Ulm sowie jugendliche und heranwachsende Intensivtäter und so genannte Schwellentäter mit Wohnsitz im Stadtkreis Ulm oder im Alb-Donau-Kreis.
Das Haus des Jugendrechts Ulm ist auch online erreichbar: http://www.haus-des-jugendrechts-ulm.de.
Für Nachfragen:
Polizeipräsidium Ulm Wolfgang Jürgens Tel. 0731 / 188 – 1111 E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
Staatsanwaltschaft Ulm Michael Bischofberger, Oberstaatsanwalt Tel. 0731 / 189 – 1441 E-Mail: michael.bischofberger@staulm.justiz.bwl.de
Stadt Ulm Marlies Gildehaus Tel.: 0731 / 161 – 1042 E-Mail: m.gildehaus@ulm.de
Rückfragen bitte an:
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