Pfeiffer/Bleser: Öffentliche Auftragsvergabe im Sicherheits- und Verteidigungsbereich reformiert
Berlin (ots) – Bundeswehr und Sicherheitsbehörden können schneller auf kurzfristige Anforderungen reagieren
Der Deutsche Bundestag hat heute dem Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik zugestimmt. Dazu erklären der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, und der zuständige Berichterstatter, Peter Bleser:
Pfeiffer: „Mit der Gesetzesänderung wird nun präzisiert, dass wesentliche Sicherheitsinteressen auch betroffen sein können, wenn verteidigungs- oder sicherheitsindustrielle Schlüsseltechnologien beschafft werden. Einschlägig wird dies aber nicht nur bei Schlüsseltechnologien, sondern auch bei Leistungen für den Grenzschutz, bei der Bekämpfung von Terrorismus und von organisierter Kriminalität. Bei verdeckten Tätigkeiten von Polizei und Sicherheitskräften, bei Verschlüsselungen und dort, wo ein hohes Maß an Vertraulichkeit erforderlich ist.“
Bleser: „Die Vergabe von Direktaufträgen bei Beschaffungen für mandatierte Auslandseinsätze der Bundeswehr oder bei einsatzgleichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit einer Krise wird erleichtert. Unsere Soldaten sollen das Material erhalten, welches sie brauchen, um sich und uns zu schützen. Das geht uns alle an und die Union sorgt dafür.“
Hintergrund: Im Bereich Verteidigung und Sicherheit stehen die militärischen wie die zivilen Sicherheitsbehörden vor neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen. Einerseits wird es immer wichtiger, kurzfristig und flexibel auf sicherheitsrelevante Entwicklungen im In- und Ausland reagieren zu können. Andererseits werden die Einsätze vielfältiger – von internationalem Krisenmanagement über die Abwehr terroristischer Gefahren bis zu Fragen der Cybersicherheit und der asymmetrischen Kriegsführung. Auf diese veränderte Sicherheitslage müssen sich die Soldaten und Polizisten schnell einstellen können. Mit der heute beschlossenen Reform der öffentlichen Auftragsvergabe im Sicherheits- und Verteidigungsbereich haben es die Beschaffungsstellen künftig leichter, das benötigte Material schneller und effizienter einzukaufen. Das gilt insbesondere für die kurzfristig erforderliche Ausrüstungsbeschaffung. Bereits nach geltendem Recht besteht eine Ausnahme vom Vergaberecht, wenn wesentliche Sicherheitsinteressen des Staates betroffen sind.
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