Brand: Schutz verfolgter Rohingya umgehend gewährleisten – Gewalt beenden
Berlin (ots) – Internationaler Gerichtshof verpflichtet Myanmar
Der Internationale Gerichtshof hat Myanmar zu Sofortmaßnahmen zum Schutz der verfolgten Rohingya verpflichtet, um einen Völkermord an der muslimischen Minderheit zu verhindern. Dazu erklärt der menschenrechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Brand:
„Menschenrechtsverbrechen darf die Weltöffentlichkeit nicht tolerieren, schon gar nicht dürfen es die internationalen Institutionen. Die heutige Entscheidung des Internationen Gerichtshofs ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz von Menschenrechten weltweit. Gerade in Zeiten, in denen sicher geglaubte Menschenrechtsstandards auf internationaler Ebene in Frage gestellt werden, unterstreicht das Gericht in Den Haag seine Verantwortung.
Mit seiner einstweiligen Verfügung im Völkermord-Verfahren gegen Myanmar hat der Internationale Gerichtshof das südostasiatische Land verpflichtet, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um die Verbrechen an den rund 600.000 Rohingya, die noch im Land verblieben sind, zu stoppen und weitere Gewalt zu verhindern.
Die damit verbundene Aufforderung an Myanmar, alle vorhandenen Beweismittel, die Völkermord-Verbrechen belegen können, sicherzustellen, ist zudem ein klares Signal, dass Menschenrechtsverbrecher für ihre Taten zur Verantwortung gezogen und bestraft werden müssen.
Mehr als 700.000 Rohingya sind seit 2017 aus ihrer Heimat, den Gebieten in Nord-Rakhine, in das Nachbarland Bangladesch geflohen, nachdem Tausende Menschen ermordet wurden oder systematischer Gewalt zum Opfer fielen, nachdem ihre Dörfer zerstört wurden. Der Internationale Gerichtshof lässt Myanmar nicht aus der Pflicht. Das Land muss innerhalb der nächsten vier Monate über die veranlassten konkreten Maßnahmen zum Schutz der muslimischen Minderheit berichten.
Die CDU/CSU-Fraktion erneuert ihre Forderung aus dem interfraktionellen Antrag des Jahres 2018. Myanmar muss die verfolgten Rohingya als gleichberechtigte Volksgruppe innerhalb seines Staates anerkennen.“
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